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Abmahnmissbrauch:

HDE fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands

Vor der Beratung im Bundesrat Anfang März zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands. Diese Regelung ermöglicht es Abmahn-Anwälten bisher,

den Ort des Gerichtes bei Auseinandersetzungen mit dem beschuldigten Händler selbst auszuwählen. „Der Bundesrat sollte der Empfehlung seiner Ausschüsse folgen und die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands unterstützen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um den systematischen Missbrauch von Abmahnungen zu erschweren“, so HDE-Experte Peter Schröder. Der fliegende Gerichtsstand erlaube es dem Abmahner beispielsweise, Gerichte auszuwählen, die sich in möglichst weiter räumlicher Entfernung vom Geschäftssitz des Beklagten befinden, um dessen Verteidigung in der Praxis zu erschweren. Oft würden auch Gerichte bevorzugt, die der eigenen Rechtsauffassung traditionell nahe stehen oder zur Festsetzung hoher Streitwerte tendieren. Wettbewerbsrechtliche Klagen sollten deshalb in Zukunft grundsätzlich am Wohn- und Geschäftssitz des Beklagten erhoben werden müssen.

„Es gibt eine regelrechte Abmahnindustrie, die Abmahnungen ausschließlich mit dem Ziel ausspricht, auf Kosten der Einzelhändler Gebühren zu generieren“, so Schröder weiter. Der Abmahnmissbrauch treffe vor allem Unternehmen kleiner und mittlerer Größe im Online- und Multi-Channel-Handel. Die in der letzten Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelungen seien allein noch nicht ausreichend, um dem praktizierten Rechtsmissbrauch wirksam Einhalt zu gebieten.

27. Februar 2015 von Pressemitteilung

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