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Haben die Tester gepfuscht?

ZEG geht hart mit Stiftung Warentest ins Gericht

„Jedes Produkt weist früher oder später Defekte auf, wenn es nur lange genug entgegen klarer Herstellervorgaben getestet wird“, schreibt die ZEG in einer Stellungnahme zu den heute in der Zeitschrift „test“ veröffentlichten Testergebnissen aktueller E-Bike-Modelle. Unter den 15 bewerteten Modelle waren mit Kettler und Pegasus auch zwei Marken aus dem Umfeld der Händlergenossenschaft dabei, deren Testkandidaten jeweils mit „Mangelhaft“ bewertet wurden. Zu Unrecht, wie die ZEG meint. Die Ergebnisse von Stiftung Warentest seien zweifelhaft und praxisfern.

Die Vorwürfe des Einkaufsverbandes, der mit Marken wie Hercules oder Kettler inzwischen auch außerhalb des eigenen Mitgliederkreises als Fahrradhersteller agiert, hat man in der Branche so ähnlich auch schon bei früheren E-Bike-Tests von Stiftung Warentest gehört. Damals jedoch aus anderem Munde, denn als etwa 2014 zuletzt E-Bikes von den Berliner Produktprüfern untersucht wurde, war die ZEG-Marke Pegasus noch unter den Testsiegern. Bizarr dabei: Das damals für „Gut“ befundene 2014er Pegasus-Modell ist weitgehend baugleich mit dem nun mit „Mangelhaft“ bewerteten 2016er Modell, insbesondere bei der Baugruppe Bremse, Felge, Federgabel. Mit ausschlaggebend für das schlechte Testurteil sei, so Stiftung Warentest in ihrer Darstellung, die schlechte Bremsleistung des Pegasus-Modells gewesen.

Zu diesen und anderen nicht nachvollziehbaren Aussagen der Warentester schreiben die Pegasus-Macher in ihrer Stellungnahme: „In der aktuellen E-Bike-Untersuchung der Stiftung Warentest ist das Elektrorad PEGASUS Premio E8F nach 2014 erneut eines der Testräder. Während das PEGASUS Premio E8F vor zwei Jahren noch als eines von nur drei Rädern die Note „gut“ erhielt, wurde das Rad jetzt überraschend mit „mangelhaft“ bewertet. Dazu ist anzumerken:

Erstens: Die Stiftung Warentest kritisiert in der aktuellen Untersuchung die Bremskraft des PEGASUS Premio E8F. Dies ist nicht nachvollziehbar. Serienmäßiger Bestandteil ist die hydraulische Bremse HS22 des renommierten Herstellers Magura. Die Hydraulikbremse HS11 desselben Herstellers wurde im PEGASUS-Testrad des Jahres 2014 eingesetzt – und erhielt damals die Einzelnote „gut“. Diese Abweichung lässt sich auch nicht mit einer anderen Fahrradkonstruktion erklären, denn Felgen, Bremsbeläge und Federgabel sind beim aktuellen PEGASUS Premio E8F identisch mit denen des Testrads 2014. An dem Gewicht des aktuellen PEGASUS Premio E8F kann es auch nicht liegen, denn hier hat es gegenüber 2014 ebenfalls keine Veränderung geben. Über jeden Zweifel erhaben ist schließlich die eingesetzte Bremse. Der deutsche Bremsenhersteller Magura gilt mit seinen Hydraulikbremsen und gerade auch mit der Bremse HS22 als „Benchmark“ im Bremsenbereich ( www.bike-components.de/blog/2015/08/magura-hs-22-felgenbremse ) und wurde erst unlängst für seine hydraulischen Felgenbremsen im Überblick „Fahrradbremsen“ (18.3.2016) besonders hervorgehoben – durch die Stiftung Warentest.

Zweitens: Die Stiftung Warentest hat beim aktuellen Test in der durchgeführten Bremsen- und Komplettradprüfung mit einer Gesamtbeladung von 150 kg getestet. Das Testrad PEGASUS Premio E8F ist herstellerseitig aber ausdrücklich nur für ein Gesamtgewicht (E-Bike, Fahrer und Zuladung) von 135 kg zugelassen. Für größere und schwere Fahrer gibt es in der Pegasus-Serie das Modell Strong E8R, das ein Gesamtgewicht bis 180 kg zulässt. In diesem Modell sind alle konstruktiven Teile, einschließlich der Bremsen und der von der Stiftung Warentest gleichfalls als unzulänglich beanstandete Gepäckträger extra verstärkt, um die noch einmal um 45 kg höhere zulässige Gesamtgewichtslast aufzufangen. Für die unter den genannten Eckpunkten vorgenommene Prüfung hätte also zwingend dieses Modell verwendet werden müssen.

Die Ergebnisse der Stiftung Warentest sind damit praxisfern. Jedes Produkt weist früher oder später Defekte auf, wenn es nur lange genug entgegen klarer Herstellervorgaben getestet wird. Tatsächlich ist das aktuelle PEGASUS Premio E8F gegenüber seinem im Jahr 2014 getesteten Vorgängermodell das durchweg ausgereiftere Modell. Dies zeigt sich nicht nur in den höherwertigen Komponenten wie der weiter entwickelten Hydraulikbremse HS22, sondern auch an Details wie einer optimierten Rahmengeometrie sowie dem grundlegend versteiften und stabileren Gepäckträger – und dies bei gleich gebliebenem Gewicht Damit gelang es dem aktuellen Modell auch, durchweg Erfolge beim Fahrverhalten zu erzielen. Dies ist besonders erfreulich bei Rädern mit Tiefeinstieg. Hier muss ein einziges Rahmenrohr nicht nur das gesamte Gewicht von Fahrrad, Fahrer und Gepäck tragen, sondern auch den aus der Fahrbewegung resultierenden Schwingungen standhalten. Kein Problem für das PEGASUS Premio E8F, das auch sonst in allen Testkategorien wenigstens die Bewertung „2,0 (gut)“ erhielt und sich damit gegenüber dem Testrad des Jahres 2014 noch einmal deutlich verbessern konnte.“

Kettler beruft sich auf eigene, abweichende Tests

Als Fahrradhersteller befindet sich die ZEG-Tochter Kettler gerade noch in einer Übergangsphase: Erst kurz vor dem letzten Jahreswechsel schlüpfte die Fahrradsparte des angeschlagenen Freizeitausrüsters unter das Dach des Kölner Einkaufsverbandes. Mit diesem Wechsel hatte offenbar die Stiftung Warentest so ihre Probleme, denn nach Darstellung der ZEG wurden Modelle geprüft, die noch vor dem Verkauf der Fahrradsparte, also beim früheren Anbieter vom Band liefen.

Darüber hinaus wird von der ZEG auch die Prüfmethode von Warentest in Zweifel gezogen, denn die Sattelklemme, deren Bruch ursächlich für das schlechte Abschneiden gewesen sei, habe sich in anderen, unabhängigen Tests als mehr als ausreichend stabil erwiesen, wie der Kettler-Anbieter in nachfolgender Stellungnahme schreibt: „ Uns liegen diverse Gutachten vor, die das Ergebnis der Stiftung Warentest klar widerlegen. Die Heinz Kettler GmbH & Co. KG hat als in Deutschland produzierendes Unternehmen mit einer berühmten Marke stets Wert darauf gelegt, alle Zuliefererteile unabhängig von Herstellertests selbst noch einmal zu überprüfen. Für die Sattelklemmung verfügt die Heinz Kettler GmbH & Co. KG daher über einen Test, nach dem dieses Zulieferteil die gesetzlich vorgeschriebenen Normen deutlich übererfüllt.

Auch wir, die Kettler Alu-Rad GmbH, haben das Testergebnis der Stiftung Warentest aufgegriffen, da wir uns aufgrund der Namensüberschneidungen mit der Heinz Kettler GmbH & Co. KG zwar nicht in einer rechtlichen, wohl aber in einer faktischen Verantwortung für Kettler-Fahrräder sehen und höchste Qualität unser Anspruch ist. Zudem wollten wir sicherstellen, dass Kettler-Fahrräder, die zwangsläufig mit unserem Unternehmen in Verbindung gebracht werden, sicher sind und alle Verbrauchererwartungen erfüllen. Wir haben die Sattelklemmung daher von uns aus noch einmal sowohl bei dem renommierten Institut Zedler wie auch beim TÜV Rheinland testen lassen. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt sind. Der TÜV Rheinland hat zudem festgestellt, dass die betroffene Sattelklemmung sogar noch einen zusätzlichen Belastungstest, der 25 Prozent oberhalb der gesetzlichen Norm liegt, erfüllt. Außerdem entspricht laut TÜV die Sattelklemmung den Kriterien für das GS-Zeichen (= Geprüfte Sicherheit).

Weder uns, noch der Heinz Kettler GmbH & Co. KG liegen Verbraucherbeanstandungen oder Hinweise auf eine gebrochene Sattelklemmung vor. Bei dem getesteten Modell handelt es sich um ein Elektrorad, das die Heinz Kettler GmbH & Co. KG in dieser Konstruktion schon seit Jahren vertreibt.

Auf diese Umstände haben wir die Stiftung Warentest erstmals am 25. Mai 2016 hingewiesen. Die Stiftung Warentest hat entschieden, diese Informationen in ihrer Berichterstattung nicht zu berücksichtigen.“

24. Juni 2016 von Markus Fritsch

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