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Der Verkauf von Puky-Rädern ist an gewisse Mindestanforderungen geknüpft.
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Neue Fachhandelsvereinbarungen

Puky will markengerechten Verkauf sicherstellen

Puky hat mit allen seinen Vertriebspartnern eine neue Fachhandelsvereinbarung geschlossen und in diesem Zuge den seit mehr als 20 Jahren bestehenden Fachhandelsvertrag an die geänderten Verhältnisse sowohl im Spielwaren- als auch im Fahrradhandel angepasst. Im Fokus stehen laut Puky dabei insbesondere

bestimmte Mindestanforderungen wie die Endmontage von Kinder- und Jugendrädern sowie gängige Reparaturleistungen. Damit soll weiterhin ein „qualitativ hochwertiger und markengerechter Verkauf“ von Puky-Produkten garantiert werden.

„Alle Vertragspartner im stationären und elektronischen Fachhandel bieten zukünftig einen vergleichbaren Produktservice und verpflichten sich, die dafür erforderlichen Leistungen sicherzustellen“, heißt es von Puky.

Für den Endverbraucher soll es möglichst keinen Unterschied geben, bei welchem Fachhandelspartner oder über welchen Vertriebskanal er oder sie die Puky-Produkte bezieht.

8. Februar 2017 von Jürgen Wetzstein

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