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Gemeinsamer 10-Punkte-Katalog

Fahrrad-Fachverbände stellen Forderungen an die Bundespolitik

Die Fachverbände Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC), Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF) und Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) haben zur Bundestagswahl 2017 aus Verbraucher- und Wirtschaftssicht gemeinsame Forderungen artikuliert, wie eine nachhaltige Verkehrspolitik aussehen sollte, die sowohl den verkehrlichen Anforderungen als auch dem Klimaschutz gerecht wird. Die zentrale Forderung dabei:

Das Fahrrad müsse eine zentrale Rolle in einem nachhaltigen Verkehrssystem spielen. Dabei sei dem Umweltverbund (Rad-/Fußverkehr und öffentlicher Verkehr) Vorrang vor dem Kfz-Verkehr zu geben.

Ihre Forderungen haben die Fahrrad-Fachverbände in einem 10-Punkte-Katalog zusammengefasst.

Sie fordern im Einzelnen:

1. Die Bundesmittel für die Förderung des Radverkehrs im System, insbesondere für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, auf mindestens 800 Millionen Euro pro Jahr anzuheben.
2. Den Kommunen über die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und eine Nachfolgeregelung des Entflechtungsgesetzes zweckgebundene finanzielle Mittel zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.
3. Bei der Verteilung der Verkehrsflächen dem Radverkehr deutlich mehr Platz einzuräumen. Der Bund sollte für den Bau von Radverkehrsanlagen in Bundesverantwortung verbindliche Qualitätsvorgaben machen. Zudem sollte die Breite von Radwegen dem steigenden Bedarf und den Anforderungen unterschiedlicher Fahrradtypen (z.B. E-Bikes, Lastenräder, mehrspurige Fahrzeuge) entsprechen.
4. Radwege so zu gestalten, dass sie den Radfahrenden aller Altersklassen objektiv und subjektiv Sicherheit geben.
5. Die Position eines / einer Radverkehrsbeauftragten auf Ebene der Bundesregierung zur ressort-übergreifenden Steuerung aller Radverkehrsthemen in den verschiedenen Ministerien zu schaffen.
6. Die Verkehrssicherheitsarbeit verbindlich an der Vision Zero – Null Tote im Straßenverkehr – auszurichten und dieses Ziel als oberste Prämisse in die StVO aufzunehmen. Als wichtiges Element ist Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften einzuführen.
7. Massiv in öffentliche Fahrradparksysteme zu investieren.
8. In urbanen Ballungsräumen bei der Planung von Autobahn-Ausbauprojekten Radschnellwege als Alternative zur Verkehrsentlastung zu prüfen.
9. Die Anschaffung von E-Cargo-Bikes mit Kaufprämien zu fördern, um dadurch eine Entlastung der Innenstädte vom Lieferverkehr durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu erreichen.
10. Das Falschparken auf Radwegen konsequenter zu verfolgen und mit deutlich höheren Bußgeldern zu belegen.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen könne der Bund den Trend des zunehmenden Fahrrad- und E-Bike-Verkehrs unterstützen und adäquate Bedingungen schaffen, um der verkehrs-, gesundheits-und klimapolitischen Bedeutung des Radverkehrs Rechnung zu tragen, heißt es von den drei Verbänden.

10. Februar 2017 von Jürgen Wetzstein

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