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„Sichere und einfache Zahlungsmöglichkeit“

HDE wehrt sich gegen Medienkritik an Elektronischem Lastschriftverfahren

„Das Bezahlen mit der EC-Karte und Unterschrift ist nach wie vor für den Kunden das sicherste und einfachste unbare Zahlungsverfahren. Die jüngst vorgebrachte Kritik an dem System ist überzogen.“ Mit diesen Worten reagierte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth auf die Vorwürfe,

die kürzlich in den Medien gegen das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) vorgebracht wurden:

„Das elektronische Lastschriftverfahren ELV existiere in seinen Grundzügen bereits seit über 25 Jahren und sei sowohl im Handel als auch bei den Verbrauchern akzeptiert,“ so Genth. Es werde jährlich viele 100 Millionen Mal eingesetzt und sei jedem Kunden vertraut. Über 12 Prozent des Einzelhandelsumsatzes werden mit ELV bezahlt. Genth: „Damit gehört das Verfahren neben Girocard zu dem am häufigsten genutzten unbaren Zahlungssystemen. Verbraucher schätzen die Vorteile des Systems. Sie wissen, dass man sich keine PIN-Nummer merken muss und unberechtigte Lastschriften risikolos jederzeit zurückgeben kann.“
Auch die jüngste Kritik an dem Verfahren richte sich nicht gegen das Bezahlen mit der Unterschrift an sich, sondern greife lediglich Teilaspekte im Zahlungsablauf bei Einzelfällen auf.

„ELV ist seit vielen Jahren etablierter Bestandteil des Einkaufsalltages jedes Kunden in Deutschland, der bargeldlos mit seiner EC-Karte zahlen will. Es ist schon erstaunlich, warum dieses alltäglich genutzte Verfahren nun auf einmal am Pranger steht“, so der Hauptgeschäftsführer. Es bleibe festzustellen, dass es sich bei der Unterschrift unter dem Belegtext um eine Notwendigkeit handelt, die den Regelungen des deutschen Lastschriftverfahrens entspricht. Der Händler habe die Pflicht, einen unterschriebenen Lastschriftbeleg für einen bestimmten Zeitraum vorzuhalten. Im Belegtext werde darauf aufmerksam gemacht, dass zur Abwicklung ein Dienstleister beauftragt wird. Dieser Dienstleister ist ebenfalls den Regelungen des Lastschriftverfahrens und selbstverständlich auch des Datenschutzes verpflichtet.

Genth: „Dennoch nehmen die Handelsunternehmen die Kritik sehr ernst. Der Verbraucherschutz hat selbstverständlich höchste Priorität. Eine weitere Verunsicherung der Verbraucher sollte durch die rasche Klärung offener Fragen vermieden werden.“

31. Mai 2010 von Pressemitteilung

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