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Neues Förderprogramm
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Neues Förderprogramm aufgelegt

Agentur für Arbeit: Neue Chancen auch für Beschäftigte und Arbeitgeber aus der Fahrradbranche

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es seit 1.4.2012 neue Möglichkeiten der Förderung. Diese beziehen sich auf die berufliche Fort- und Weiterbildung und sind auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Die Gelder kommen von der Bundesagentur für Arbeit und sind beitragsfinanziert. 2012 liegen 280 Mio. EUR bereit. Allerdings müssen vor der Genehmigung einer beruflichen Weiterqualifizierung der Angestellten einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Neues FörderprogrammIm Beratungsgespräch zwischen Arbeitsagentur und Arbeitgeber werden die Bedingungen der Förderung geregelt.

Das Gesetz zur „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vom 20. Dezember 2011 kritisieren nicht nur Vertreter der Oppositionsparteien, sondern auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Sozialverbände als Augenwischerei. Was unter dem Stichwort „Verbesserung“ steht, sind nämlich erhebliche Mittelkürzungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zuständig ist. Bis 2015 sollen demnach acht Mrd. EUR eingespart werden. „Diejenigen, die Weiterbildung besonders brauchen, weil sie keine Ausbildung haben, weil sie womöglich schon bei der Bewerbung um Ausbildungsplätze aussortiert wurden, sind besonders betroffen“, sagt Dr. Stephanie Odenwald, Leiterin des Bereichs berufliche Bildung und Weiterbildung bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frankfurt. Profiteure des neuen Gesetzes sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Denn die finanziellen Mittel für die berufliche Fort- und Weiterbildung bereits Beschäftigter wurden 2012 von 250 Mio. EUR (2011) auf 280 Mio. EUR aufgestockt. Gelder, die über die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden.

Die meisten neuen Regelungen des Gesetzes traten am 1.4.2012 in Kraft. Die Änderungen für Arbeitgeber und Beschäftigte trafen die Gesetzgeber auf der Grundlage des bisher existierenden Sonderprogramms „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU). „Neu ist nun, dass bei den Voraussetzungen für eine Förderung z. B. auch Pflege- und Erziehungszeiten mitzählen und dass Arbeitnehmer über 45 Jahren unbefristet gefördert werden“, sagt Anja Huth, Pressereferentin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Weiterbildung für Beschäftigte über 45 Jahren

Allerdings können über 45-Jährige nur gefördert werden, wenn sie in einem Betrieb arbeiten, in dem weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt sind. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann aber die kompletten Lehrgangskosten. Unabhängig des Alters des Beschäftigten kann in begründeten Fällen auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch die BA gezahlt werden. Außerdem werden den Beschäftigten tatsächlich anfallende Nebenkosten wie Fahrtkosten und Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Kinderbetreuung erstattet.

Weiterbildung für Beschäftigte unter 45 Jahren

Mit dem Gesetz wurde die Förderung auch auf Arbeitnehmer unter 45 Jahren ausgeweitet. Allerdings ist diese Maßnahme auf knapp drei Jahre befristet und läuft so Ende 2014 aus. Neben der zeitlichen Befristung müssen die Arbeitgeber bei den unter 45-Jährigen auch 50 % der Lehrgangskosten selbst tragen.

Förderung eines Berufsabschlusses

Bei der Ausarbeitung des Gesetzes wurde auch an alle Beschäftigte unabhängig ihres Alters gedacht, die als Ungelernte in einem Betrieb arbeiten und einen Berufsabschluss nachholen möchten. Die Förderung kann auch dann beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer bereits einen Berufsabschluss in der Tasche hat, aber seit mindestens vier Jahren die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Neu ist, dass seit 1.4.2012 auch Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie Pflege- und Erziehungszeiten angerechnet werden.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit der Förderung der Beschäftigten soll eine drohende Arbeitslosigkeit aufgrund fehlender Qualifikationen abgewendet werden. „Wir vom DGB wollen damit aber auch eine Anregung geben, dass in den Betrieben wieder eine Qualifizierungsplanung etabliert wird. Gleichzeitig wollen wir kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, gerade die, die besondere Schwierigkeiten haben“, sagt Dr. Wilhelm Adamy, Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin und Mitglied des Verwaltungsrats in der BA, der maßgeblich an den Verbesserungen der beruflichen Fort- und Weiterbildung im Gesetz beteiligt war.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Betriebsgröße: Die Fördergelder sollen zum einen den Arbeitnehmern, zum anderen kleinen und mittleren Betrieben (KMU) zugute kommen. Deshalb werden nur Betriebe gefördert, die weniger als 250 Beschäftigte haben.

  • Beratungsgespräch für Arbeitgeber: Das Gespräch mit der Agentur für Arbeit muss vor Antritt einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung stattfinden. Der Arbeitgeber muss begründen, warum eine Qualifizierung seines Beschäftigten sinnvoll ist. Wichtig dabei ist: Die Fortbildungsmaßnahme muss zur Ausrichtung des Betriebes passen. In dem Beratungsgespräch wird die Art und Dauer der Fort- bzw. Weiterbildung festgelegt. Arbeitgeber sollten sich dafür mit Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort in Verbindung setzen.

  • Bildungsträger: Der Bildungsträger muss zertifiziert sein. Nicht nur Bildungseinrichtungen können sich zertifizieren lassen. Auch Industriebetrieben steht diese Möglichkeit offen. Denkbar wäre z. B., dass sich ein Unternehmen aus der Fahrradbranche, beispielsweise Magura, zertifizieren lässt und dann Fortbildungen für Fahrradmonteure und Zweiradmechaniker mit Fachrichtung Fahrradtechnik anbietet (vgl. Kommentare zum Artikel Vergütung im Einzelhandel im Vergleich – Azubis im Fahrradshop: Von gleicher Bezahlung keine Spur auf velobiz.de.

  • Bedingungen der Fort- und Weiterbildung: Die Fort- bzw. Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes stattfinden. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten dafür freistellen. Inhalt und Dauer sind verhandelbar. Blockunterricht ist genauso möglich wie Fortbildungen, die auf eine bestimmte Stundenzahl pro Tag begrenzt sind.

KURSNET: Die Agentur für Arbeit bietet mit der Weiterbildungsdatenbank KURSNET (kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs) sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber einen besonderen Service an: Unter der Überschrift „Der schnelle Weg zu Ihrem Bildungsangebot“ findet man unterschiedliche Weiterbildungskurse in der Nähe, unter „Bildungsangebote passend zu Ihrem Beruf“ kann man gezielt nach Fort- und Weiterbildungen fahnden, die zum jeweiligen Beruf passen.

5. April 2012 von Dorothea Weniger
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