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Berufung halb geglückt:

Accell kommt im Kartell-Streit mit einem blauen Auge davon

In einem Verfahren, das nun schon vier Jahre dauert, hat das niederländische Berufungsgericht CBb soeben ein abschließendes Urteil gesprochen: Zwar halten die Richter den Vorwurf, Accell habe unerlaubte Absprachen mit seinen Mitbewerbern getroffen, weiter aufrecht. Trotzdem wurde

das ursprünglich im Jahr 2007 verhängte Strafmaß von 12,8 Mio. EUR deutlich reduziert. Stattdessen wird der niederländische Fahrradkonzern nun zu einer Strafzahlung von nur noch 6,9 Mio. EUR verdonnert.

Auslöser des ersten Urteils und des darauf folgenden Berufungsverfahrens waren Gespräche zwischen Mitarbeitern der Accell-Gruppe und deren Mitbewerbern Gazelle und Giant im Jahr 2000 über den Effekt von Währungsschwankungen und steigender Einkaufspreise für Fahrradteile. Dabei herrschte wohl zwischen den Gesprächspartnern Konsens, dass diese Kosteneffekte an die Verbraucher weitergegeben werden.

Die niederländische Wettbewerbsaufsicht NMa sah darin eine illegale Preisabsprache und verhängte die ursprüngliche Geldstrafe über fast 13 Mio. EUR. Ein Urteil, gegen das Accell Berufung einlegte.

Das Berufungsgericht für Handelsfragen CBb hält in seinem nun gefällten Urteil zwar weiterhin den Vorwurf der unerlaubten Absprachen aufrecht, halbierte aber trotzdem das Strafmaß. Begründung: Das unerlaubte Handeln der Fahrradhersteller habe auf den niederländischen Fahrradmarkt schlussendlich keine Auswirkungen gehabt. Somit sei das Strafmaß zu hoch ausgefallen.

Bei Accell ist man spürbar erleichtert, dass die langjährige Auseinandersetzung mit dem Kartellbehörden nun zu den Akten gelegt werden kann. Gleichwohl heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens, dass Accell eigentlich mit einer völligen Aufhebung des Urteils gerechnet hatte. René Takens, Vorstandsvorsitzender von Accell: „Wir sind weiterhin überzeugt, dass wir keine Regeln vor mehr als zehn Jahren verletzt haben. Aber offenbar ist es der NMa gelungen, ihre Fakten so zu präsentieren, dass die Richter anderer Meinung waren. Es wurden damals keine Preisabsprachen getroffen. Und sowohl die NMa als auch das CBb stellten fest, dass die uns vorgeworfenen Regelverletzungen keinen Effekt auf den Markt gehabt hätten. Nichtsdestotrotz sehen beide generelle Kommentare über die Weitergabe von Kostensteigerungen am Rande eines regulären Meetings als Verletzung des Wettbewerbsrechts. Wir hatten auf ein besseres Ergebnis gehofft. Aber wir sind froh, dass die Strafe halbiert wurde und dass der Prozess, der bereits im Jahr 2000 begann, nun zu einem Ende gekommen ist.“

Das Urteil des Berufungsgerichts habe auf die Finanzsituation nur begrenzte Auswirkungen, heißt es bei Accell. Nach dem ersten Urteil hatte der Fahrradkonzern bereits eine Sicherheitsleistung über 4,6 Mio. EUR beim Gericht hinterlegt.

5. Oktober 2011 von Markus Fritsch

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