Neuer Bußgeldkatalog
ADFC: Bundesrat muss Empfehlung seines eigenen Verkehrsausschusses folgen
„Parken auf Geh- und Radwegen und Radstreifen gefährdet Radfahrer und Fußgänger außerordentlich. Eine Senkung der Verwarngelder wäre das völlig falsche Zeichen“.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates, in dem die Verkehrsminister der Länder sitzen, hat auf seiner letzten Sitzung entgegen dem Entwurf der Bundesregierung dem Bundesrat empfohlen, die Sätze für diese Verwarngelder ebenfalls anzuheben. Der ADFC begrüßt diese Empfehlung und die genannten Änderungen und fordert den Bundesrat auf, die Verordnung nur mit den empfohlenen Änderungen zu verabschieden. „Parken auf Geh- und Radwegen und Radstreifen ist ein massiver Verstoß gegen die Grundregel der Straßenverkehrsordnung, keinen anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Die Länderverkehrsminister haben das verstanden und daher die richtigen Empfehlungen gegeben. Das Plenum des Bundesrates muss dem jetzt folgen“, so Stork.
Die Empfehlungen sehen auch moderate Anhebungen der Verwarngelder für Radfahrer vor. Das hält der ADFC für hinnehmbar. Stork: „Das ist weniger als ein Inflationsausgleich seit 1989.“
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