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Nach kontroversen Diskussionen in der Branche

Akkuleuchten ja oder nein: Bundesrat hat entschieden

Als Tagesordnungspunkt Nummer 48 hat der Bundesrat heute über eine Änderung der StVZO in Bezug auf die Beleuchtung von Fahrrädern entschieden. Nachdem es zunächst hieß,

die Initiative aus Niedersachsen, dernach Akkuleuchten künftig am Fahrrad erlaubt sein sollen, sei vom Bundesrat abgelehnt worden, kam soeben die Bestätigung des umgekehrten Sachverhalts: Wie der Branchenverband VSF bei der Pressestelle des Bundesrates erfahren hat, wurde der Antrag in einer modifizierten Form bestätigt. Demnach sind künftig nicht nur - wie ursprünglich beantragt - Akkuleuchten erlaubt, sondern auch Batterieleuchten.

Die StVZO wird bei §67 demnach wie folgt neu gefasst: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein“.

5. Juli 2013 von Markus Fritsch
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