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Schmu bei Spediteurs-Rechnungen

HDE rät: Diesel-Zuschlag nicht einfach hinnehmen

(HDE) Der Dieselzuschlag in Spediteursrechnungen gehört abgeschafft. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wies soeben auf einen Missstand hin, der seit geraumer Zeit in die Rechnungen der Spediteure Einzug gehalten hat. Der Logistikexperte des HDE, Ulrich Binnebößel, erklärte hierzu: „Auf den Rechnungen der Spediteure taucht häufig ein so genannter Dieselzuschlag auf. Sofern der Händler in seinen Vertragsbeziehungen aber einen solchen Zuschlag nicht akzeptiert hat, ist er folglich

auch nicht verpflichtet, diesen zu begleichen.“

Besonders ärgerlich sei, so Binnebößel, dass viele Spediteure den Zuschlag zwar eingeführt hatten, um die im vergangenen Jahr erheblich gestiegenen Dieselkosten abzufangen. Unternehmen hätten die Aufschläge damals oft kulant akzeptiert, um einen Beitrag zu gestiegenen Kosten des Transportgewerbes zu leisten. Obwohl nun aber der Benzin- und Dieselpreis wieder auf ein Normalmaß gesunken sei, ließen sie sich nun Zeit bei der Abschaffung des Zuschlags. Binnebößel: „Bei Dieselpreisen um einen Euro ist neben der fehlenden rechtlichen Grundlage für einen derartigen Zuschlag auch die wirtschaftliche Begründung nicht mehr gegeben. Wir fordern die Spediteure und Transportunternehmen daher auf, die Zuschläge nicht mehr auf die Rechnungen zu setzen. Sollte ein Spediteur auf diesen Preisbestandteil angewiesen sein, muss er in entsprechende Vertragsverhandlungen mit dem Verlader eintreten.“

Binnebößel stellte fest, dass es sich bei den Treibstoffkosten um keinen durchlaufenden Posten wie die Mehrwertsteuer handelt, der einfach weitergereicht werden könne. Vielmehr seien diese Kosten in die Kalkulationen der Transporteure aufzunehmen, wie alle anderen Kosten auch. „Schließlich werden auch keine Zuschläge für Investitionskosten oder Lebenshaltungskosten des Unternehmensinhabers durchgereicht", so der HDE-Experte.

15. April 2009 von Pressemitteilung

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