2 Minuten Lesedauer

Aktuelles Gerichtsurteil

Hersteller und Händler streiten über Online-Vertrieb

Darf ein Hersteller einem Einzelhändler untersagen, die gelieferte Ware auch über Internetplattformen zu vertreiben? Zu dieser Frage fällte in Berlin vor wenigen Tagen der Kartellsenat des Kammergerichts ein interessantes Urteil.

Geklagt hatte ein Einzelhändler, der in seinem Einzelhandelsgeschäft u.a. Schulrucksäcke und Schulranzen verkauft. Diese vertreibt er auch im Internet über die Handelsplattform Ebay. Der beklagte Hersteller hatte dem Händler diesen Vertriebsweg unter Hinweis auf eine Klausel aus ihren ‚Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner‘ untersagt. Das war der Anlass für den Rechtsstreit.
Im jetzt gefällte Urteil wird dem Schulranzen- und Schulrucksackhersteller untersagt, die Belieferung eines Einzelhändlers mit seinen Produkten mit dem Verbot zu verbinden, die Ware über Internetplattformen zu vertreiben.

Das Berufungsgericht ist damit in der Sache dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin (16 O 729/07 Kart) gefolgt.

Eine Revision ist zugelassen.

Die schriftliche Urteilsbegründung (- 2 U 8/09 Kart -) ist aktuell noch nicht verfügbar.

25. September 2013 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login