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Digitale Betriebsanleitungen oder Print?

Zedler-Institut macht den Faktencheck

Dürfen Betriebsanleitungen für Pedelecs heute in rein digitaler Form bereitgestellt werden? Das Zedler-Institut klärt in dieser durchaus komplexen Frage auf.

In der Fahrradbranche gibt es durchaus unterschiedliche Ansichten, ob die Betriebsanleitungen von E-Bikes, Pedelecs und E-Cargo-Rädern immer in gedruckter Form auf Papier mitgeliefert werden müssen oder ob auch eine digitale Version möglich ist.

In der neuen Maschinen-Verordnung, in der das Thema zur Sprache kommt, wird eine Differenzierung vorgenommen, die es vorher so nicht ausgeführt wurde. So ist nun eine „digitale Betriebsanleitung“ möglich, allerdings mit Einschränkungen.
So öffnet sie das Tor für digitale Lösungen, wenn sie sich ausschließlich an professionelle Nutzer wenden. Für Endverbraucher soll die Papierdokumentation nicht ersetzt werden.

Die aktuell geltende Epac-Norm DIN EN 15194:2018-11 schreibt vor, dass für Pedelecs eine Betriebsanleitung in gedruckter Form beiliegen muss: „Jedes EPAC muss mit Anweisungen in der Sprache des Landes, in das das EPAC geliefert werden soll,ausgestattet sein. In den verschiedenen Ländern können örtliche Anforderungen hinsichtlich dieser Art der Informationen gelten (siehe EN 82079‐1). Die Gebrauchsanleitung muss unbedingt in Papierform bereitgestellt werden. Für ausführlichere Informationen und für deren Zugang durch schutzbedürftige Personen sollte die Gebrauchsanleitung zusätzlich auf Anfrage in elektronischer Form vorliegen.“

Unterschiede bei B2B versus B2C

Das Zedler-Institut stellt klar, wie die neue Verordnung zu interpretieren ist: „Zusammenfassend lässt sich also aus den anzuwendenden Verordnungen und Normen der einfache Merksatz ableiten: B2B rein digital ja, B2C rein digital nein. Der Komponentenhersteller darf beim Verkauf von Bauteilen an den Fahrradhersteller digital Komponentenanleitungen bereitstellen. Der Fahrradhersteller bzw. dessen Handelspartner muss jedoch die normkonforme Betriebsanleitung für komplette und fahrbereite Pedelecs beim Verkauf an den Endverbraucher in Papierform aushändigen. Darüber hinaus ist er für ein Gewerbeaufsichtsamt bzw. die Marktaufsichtsbehörde zu hundert Prozent ohne Anfangsverdacht, wenn er die Anleitung für das Fahrrad/Pedelec in der jeweiligen Landessprache gedruckt beilegt.“

In der Praxis gibt es im Consumer-Bereich dennoch heute eine wichtige digitale Komponente, wie Zedler weiter ausführt: „Durchgesetzt haben sich in der Praxis auch Hybridkonzepte mit einer gedruckten, kurzen Betriebsanleitung in mehreren Sprachen, die per Weblink oder QR‐Code auf umfangreiche Vollanleitungen, spezifisch nach Pedelec‐/E‐Bike‐Kategorie, verweisen. Auch Anleitungen der Antriebs‐ und Komponentenzulieferer wurden im Bereich 'Technischer Support' verortet. Beide Konzepte sind in vielen Ländern der Europäischen Union, aber auch in UK und der Schweiz ohne Schwierigkeiten von den Marktaufsehern und Unfallverhütungsämtern akzeptiert worden.“

Bei den digitalen Versionen der Betriebsanleitung gilt es noch zu beachten, dass sie für die Lebensdauer der Maschine zugänglich und verfügbar bleiben, mindestens gilt dies für zehn Jahre.

11. Dezember 2023 von Daniel Hrkac

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