9 Minuten Lesedauer
Wohin mit der Mikromobilität?
i

Mobilität - E-Scooter

Wohin mit der Mikromobilität?

Sie wirken auf den ersten Blick harmlos, wie ein Kin­derspielzeug mit Elektromotor. Und doch verändern E-Scooter insbesondere als Sharing-Angebot in vielen europäischen Städten bereits nachhaltig die Nah­mobilität. Über ein Phänomen, das demnächst vermehrt auch auf deutschen Straßen zu beobachten sein wird.

Offiziell sind sie noch gar nicht zugelassen. Aber die ersten kleinen Flitzer düsen bereits über Radwege und Straßen: Tretroller mit Motor im Minirad, Akku im Trittbrett und dem Gashebel am Lenker. Auf dem einstigen Kinderspielzeug rollern jetzt Erwachsene mit 20 km/h durch die Gegend – schweißfrei und ohne jede Anstrengung. Einige Pendler nutzen die E-Tretroller, die nun E-Scooter heißen, schon täglich für die kurzen Wege zwischen Büro, Bahnhof und zu Hause.
Wenn es nach Verkehrsminister Andreas Scheuer geht, gehören die E-Scooter bald zum Stadtbild. »Die Mikromobilität – etwa E-Scooter und Hoverboards – hat ein enormes Zukunftspotenzial. Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätz­liche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit«, sagte jüngst der Minister. Die Vertreter von Mobilitäts- und Fahrradverbänden stimmen Scheuer grundsätzlich zu. Allerdings zeigt die Praxis: Der Platz in der Stadt ist endlich und die Konkurrenz um die Fläche groß. Neue Angebote allein reichen nicht aus, um die Verkehrswende anzuschieben. Wer Menschen für Alternativen zum Auto begeistern will, muss für die neuen Angebote wie E-Scooter auch ausreichend Platz schaffen. Im Ausland sind die kleinen Flitzer bereits unglaublich populär, gelten aber auch als nicht ganz ungefährlich.

E-Scooter sind Fahrräder

Deshalb ist die ausstehende Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) notwendig. Sie soll bald in Kraft treten und stellt die E-Scooter in vielerlei Hinsicht mit Fahrrädern gleich. Eine Helmpflicht ist in dem Entwurf vom Ende Februar nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Mofa-Prüfbescheinigung. Allerdings müssen die E-Scooter versichert werden. Mit der Versicherungsplakette dürfen sie dann auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs sein. Fehlt die Infrastruktur, sollen die kleinen Flitzer laut BMVI die Fahrbahn nutzen.
Das klingt logisch. Allerdings verschärft diese Vorgabe ein bekanntes Problem: Eine gute zusammenhängende Radinfrastruktur ist in Deutschland immer noch Mangelware. Weiterhin enden vielerorts Radwege im Nichts, sind gerade mal lenkerbreit oder aufgrund von Wurzelaufbrüchen im Fahrbahnbelag wilde Holperpisten.

Ausbau der Radinfrastruktur

»Wir brauchen ausreichend Platz auf Radwegen und klare, glatte und saubere Oberflächen«, sagt Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club. Er hat kürzlich auf Twitter ein Foto gepostet, das ihn in Washington zeigt, wie er auf dem Rad hinter einem Rollerfahrer her bummelt. E-Scooterfahrer, die nicht am Limit fahren, bremsen Radfahrer aus. Die Folge sind Staus auf dem Radweg oder riskante Überholmanöver.
Stork sagt: »E-Scooter auf Radwegen klappt nur auf einer Infrastruktur, die diesen Namen verdient und die breit genug ist, dass auch Lastenräder E-Scooter komfortabel überholen können.« Das Aufkommen der Mikromobilität mit E-Tretrollern zeige, dass die Platzverteilung in den Städten dringend diskutiert werden muss.

Chaos auf dem Fußweg a­bzusehen

Diese Forderung stellen viele Kritiker der BMVI-Planung. Experten fürchten, dass die E-Scooter-Fahrer auf den Gehweg ausweichen, wenn die Radinfrastruktur endet oder zu schlecht für die kleinen Rollerräder ist. Die Sorge ist durchaus begründet. Denn der Verkehrsminister will den Fahrern der Elektrozwerge das Ausweichen auf Gehwegen streckenweise sogar offiziell erlauben. Die Idee ist, bestimmte Fußwege mit dem Schild »E-Fahrzeuge frei« zu markieren. Für Kritiker sind damit Konflikte und Unfälle mit Fußgängern programmiert.
»Ein Fußweg ist für Fußgänger da«, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer. »Wenn man das aufweicht, ist die Schutzfunktion für den Fußgänger auf seiner Verkehrsfläche in Gefahr.« Bei einer gemeinsamen Nutzung des Gehwegs drohten Unfälle zwischen E-Roller-Fahrern und Fußgängern. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, stimmt dem zu. »Gerade Kinder sowie ältere und behinderte Menschen müssen sich auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen sicher bewegen können.« Das ist vorbei, wenn die E-Scooter-Fahrer sich künftig mit bis zu 12 km/h lautlos an ihnen vorbeischlängeln können. »E-Fahrzeuge gehören auf den Radweg«, fordert Brockmann bestimmt.

Erfahrungen im Ausland

Während die Sharingfirmen für Deutschland noch auf die Zulassung warten, haben sie sich in den großen Metropolen dieser Welt bereits voll etabliert. 2017 brachten US-Start-ups wie Bird und Lime ihre ersten Flotten in San Francisco auf die Straßen. Mittlerweile bieten sie ihren Service auch in Paris und Wien an. Auf ihrem Weg nach Europa haben die Unternehmen jedoch Negativschlagzeilen mit hohen Unfallzahlen gemacht. Auch in Auckland und Zürich hatten die Roller während der Fahrt anscheinend eigenmächtig und abrupt gebremst. Die Folge waren schlimme Stürze. Lime musste in diesen beiden Städten seine Scooter vorübergehend vom Markt nehmen und überprüfen. Inzwischen macht das Unternehmen einen Softwarefehler für das Bremsen verantwortlich und hat eigenen Angaben zufolge nachgebessert.
Valide Daten über die Art und Zahl der Unfälle gibt es nicht. Deshalb rät Brockmann den Städten, mit jedem Sharing-Anbieter ein Unfallreporting in ihren Verträgen zu vereinbaren.

Roller-Sharing in Wien

In Wien sind die E-Scooter seit vergangenem Herbst unterwegs. Bislang habe es mit ihnen wenige Unfälle gegeben, sagt ein Polizeisprecher. Allerdings gelten auch hier E-Scooter als Fahrräder und tauchen in keiner eigenen Statistik auf. Aber die Stadt hat ihre Erfahrungen mit dem Leihräder-Boom aus Fernost genutzt und klare Regeln für die neuen Player aufgestellt.
»Jeder Anbieter darf maximal 1500 Roller im Stadtgebiet abstellen«, sagt Kathrin Ivancsits von der Mobilitätsagentur Wien. Zudem muss jeder einzelne Roller registriert werden. Damit will die Stadt verhindern, dass die Fahrzeuge Wege verstellen oder den Verkehr behindern. Wenn unrechtmäßig abgestellte E-Scooter nicht binnen vier Stunden vom Betreiber abgeholt werden, werden außerdem Strafen von bis zu 700 Euro fällig. Für die Kontrolle der Elektrozwerge sind tagsüber sogenannte »Bird-Watcher« des gleichnamigen Unternehmens unterwegs. Abends sammeln Leiharbeiter die Roller ein, laden sie über Nacht auf und stellen sie morgens ab sieben Uhr wieder an den Straßenrand.
Das Fahren der E-Scooter ist in Wien ebenfalls nur auf der Radinfrastruktur erlaubt, Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Eine Ausnahme ist die neue Mariahilfer Straße. Sie ist seit ihrer Umgestaltung 2013 eine Begegnungszone und großteils autofrei. Hier ist Radfahren im Schritttempo erlaubt. Damit die E-Rollerfahrer sich an das Tempolimit halten, hat Bird eine Geschwindigkeitsbegrenzung in seine Software integriert. »Fährt jemand mit einem Bird in die Mariahilfer Straße, wird er langsam abgebremst«, erklärt Yenia Zaba, Bird-Sprecherin. Über die Software wird auch das Falschparken unterbunden. In den Verbotszonen können die Kunden die Ausleihe nicht beenden.

Teurer Spaß

In Großstädten wie Wien kommen die E-Scooter offensichtlich gut an. »Bis zu zehn Fahrten pro E-Scooter und Tag sind keine Seltenheit«, sagt Fabian Ladda, zuständig für Städtepartnerschaften bei Lime. Rund 1,6 km legt der Lime-Fahrer auf dem Roller zurück. Wer mit 15 km/h unterwegs ist, braucht für diese Strecke etwa sechs Minuten – ohne Halt. Ampelstopps sollte man vermeiden. Denn die Roller-Vermieter rechnen im Minutentakt ab. Bei Lime kostet die Minute 15 Cent. Hinzu kommt noch die Startgebühr von einem Euro für jede Ausleihe. Das macht für 1,6 Kilometer entspanntes Dahingleiten 1,9 Euro. Als kleines bequemes Extra für den Hin-und Rückweg von der U-Bahn ins Büro wird das schnell kostspielig. Im täglichen Pendlereinsatz lohnt sich dieser Service für Kunden langfristig nur, wenn sie die Ausleihe über ein Mobilitätsabo nutzen können, in dem auch Bus, Bahn und Fahrrad integriert sind.

Freefloating ist attraktiv

Die Streckenlänge ist für Mareike Rauchhaus, Sprecherin des Bike-Sharing-Anbieters Nextbike kein Argument für den Umstieg vom Fahrrad auf den E-Scooter. Den Vorteil für potenzielle Nutzer sieht sie vor allem im sogenannten Freefloating, der stationslosen Ausleihe. Wenn die kleinen Flitzer an sämtlichen U- und S-Bahnhöfen in den Städten stehen, sei für die Kunden das Umsteigen leicht und bequem. Nextbike würde diesen Service gerne ebenfalls anbieten. Das funktioniert vielerorts aber nicht, weil die Städte mit dem Platz an Umsteigestationen knausern.
Lauri Jouhki, Geschäftsführer von Metz Moover, die den gleichnamigen E-Scooter herstellen, sieht im Gewicht und dem Packmaß die großen Vorteile der kleinen Flitzer. »Ich kann ihn gefaltet im Büro neben dem Schreibtisch abstellen«, sagt Jouhki und ihr Einsatz im Alltag sei einfach: »Autofahrer transportieren ihn im Kofferraum und ÖPNV-Pendler nehmen ihn zu jeder Tageszeit mit in die Bahn.« Das Plus des Metz-Moovers: Er ist per Sondergenehmigung seit März legal in Deutschland unterwegs. Auch Jouhki betont jedoch: »E-Scooter ersetzen keine Fahrräder, sie sind eine Ergänzung.«.

1. April 2019 von Andrea Reidl
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login