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Aktuelles Urteil

LG Kiel: Internetvertriebsverbot kann kartellrechtswidrig sein

Wann liegt ein selektiver Vertrieb vor, wann nicht? Mit diesem Thema beschäftigte sich aktuell das Landgericht Kiel und hat dazu vor wenigen Tagen ein Urteil gefällt. Im vorliegenden Fall hatte ein Hersteller von Digitalkameras in Partnerverträgen mit Händlern bestimmt, dass ein Verkauf der Produkte

über Internetplattformen wie z.B. Ebay oder Amazon, nicht gestattet ist. Das LG Kiel (Urt. v. 08.11.2013 - Az.: 14 O 44/13) sah in der Einschränkung der Vertriebsmöglichkeiten einen Verstoß gegen das Kartellrechts, konkret um die eine Verletzung des § 1 GWB iVm. Art. 101 AEUV, da beabsichtigt sei, eine Wettbewerbsbeschränkung herbeizuführen.
Wie es in der Urteilsbegründung u.a. heißt, handele es sich im vorliegenden Fall nicht um ein selektives Vertriebssystem, da die Beklagte ihre Kameras auch direkt an Großkunden sowie an den Großhandel veräußere, der sie wiederum auch an nicht autorisierte Händler weitergibt, ohne dass sie dabei diesen Abnehmern bestimmte Qualitätsanforderungen auferlegt.

Die komplette Urteilsbegründung ist im Internet nachlesbar unter http://openjur.de/u/655625.html

20. November 2013 von Jürgen Wetzstein
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