Gutscheine zu Weihnachten
HDE: Welche Regelungen gelten für Fristen?
Darüber informiert soeben der Handelsverband Deutschland (HDE): „Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2017. Für befristete Gutscheine gibt es keine Regelung. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass sechs Monate oder ein Jahr Gültigkeit zu kurz sind. Eine Laufzeit von zwei Jahren kann je nach Branche schon als angemessen gelten“, heißt es dazu vom HDE.
28. November 2014 von Jürgen Wetzstein
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