Seit 1. Juli 2008 in den Niederlanden
15 Cent Kilometergeld für den Fahrradweg zur Arbeit
Beamte in den Niederlanden hatten sich in den vergangenen Jahren viele Beamten, die in Ministerien arbeiteten, über die bisherige Regelung der Wegstreckenentschädigung beschwert. Sie erhielten für den Weg zur Arbeit die höhere Fahrradvergütung von 19 Cent nur dann, wenn ihre Arbeitsstelle nicht effizient mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen war. Die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel erhielten dagegen immer 19 Cent.
Beamte, die auch für längere Strecken dagegen bewusst das Fahrrad gewählt haben, erhielten zuvor nur 5 Cent pro Kilometer vergütet, wenn die Strecke auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen war. Vor allem Beamte der Ministerien, die die Förderung des Fahrrads als umweltfreundlich, gesund und effektiv propagieren, hielten dies für eine schlechte Sache. Der Fietsersbond hatte Politiker und Politiker immer wieder auf diese Situation aufmerksam gemacht.
Seit dem 1. Juli 2008 erhalten Beamte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, zusätzlich auch ihr Stellplatzabonnement vergütet, wenn sie ein Fahrrad beispielsweise am Bahnhof parken. Für Beamte, die weiterhin mit dem Auto zur Arbeit pendeln, gilt nach wie vor die bisherige Regelung, wonach die Aufwandsentschädigung davon abhängt, dass es keine geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Der Radfahrerbund hofft, dass auch andere Betriebe und Unternehmen das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Fahrrad durch eine angemessene Aufwandsentschädigung fördern.
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