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Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie

Bewährtes Lastschriftverfahren soll beibehalten werden

Zur geplanten Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht haben das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium jetzt ihre Gesetzesentwürfe vorgelegt. Danach kann das effiziente und für Verbraucher in Deutschland bewährte Lastschriftverfahren weiterhin genutzt werden. Dies stößt auf

breite Zustimmung bei den bedeutendsten deutschen Wirtschafts- und Sozialverbänden, Unternehmen und Spendenorganisationen. Bereits im Mai dieses Jahres hatten sie mit einem gemeinsamen Positionspapier an die EU-Kommission, die Bundesregierung und an die europäische Kreditwirtschaft appelliert, das deutsche Lastschriftverfahren beizubehalten. Denn die Ablösung eines verbraucherfreundlichen und effizienten Lastschriftverfahrens durch neue europäische Standards ist in der europäischen Zahlungsverkehrsrichtlinie nicht zwingend vorgesehen.

Mit den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfen kann die europäische Zahlungsdiensterichtlinie konsequent und ohne Abstriche in Deutschland umgesetzt werden. Das bislang erfolgreich praktizierte und bereits EU-rechtskonforme deutsche Lastschriftverfahren kann damit jetzt auch auf nationaler Ebene gesetzlich verankert werden. Verbraucher hätten so weiterhin die Möglichkeit, neben ausdrücklich gewährten Autorisierungen zum Einzug auch stillschweigende Autorisierungen sowohl vor als auch nach der Ausführung eines Zahlungsvorganges vorzunehmen.

22. September 2008 von Pressemitteilung

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