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Hamburgs Justizsenator Till Steffen
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Justizsenator für mehr Nachhaltigkeit

Gewährleistungsrechte sollen ausgedehnt werden

Mit seiner Initiative, die Gewährleistungsrechte zu verlängern, hat der Hamburger Justizsenatur Till Steffen einigen Staub aufgewirbelt. Derzeit gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, in der Kunden Ansprüche gegen den Verkäufer anmelden können. Insbesondere stehen nun zwei Maßnahmen im Raum.

So will der Justizsenator zum einen das Gewährleistungsrecht bei Elektroartikeln ausdehnen. Das Ziel dieses Vorstoßes ist es, damit nachhaltigere weil langlebigere Produkte im Bereich Elektro und Elektronik im Markt zu etablieren, die eben nicht (verdächtig kurz) nach der Zweijahresfrist den Geist aufgeben. Das Bürgerliche Gesetzbuch böte die Möglichkeit, entsprechende Regelungen zu erlassen. Auch befänden sich diese nicht im Konflikt mit EU-Recht, da dort nur ein Mindestmaß vorgegeben ist.

Zum anderen strebt er eine Ausdehnung der Beweislastumkehr von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre an. Bislang wird sechs Monate lang vermutet, dass ein eventueller Mangel bereits beim Kauf bestand. Bis zu dieser Frist muss der Händler beweisen, dass dem nicht so war, danach ist der Kunde in der Beweispflicht. Wird dieser Vorschlag umgesetzt, wären Händler zwei Jahre lang in der Beweispflicht.

Ob es dazu kommen wird, ist allerdings noch ferne Zukunftsmusik. Zunächst müssen sich neun Bundesländer von diesen Ideen überzeugen lasssen, die dann einen Beschluss fassen können, über den dann auf Bundesebene diskutiert würde.

6. November 2019 von Daniel Hrkac
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