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NTV.de geht der Frage juristisch auf den Grund
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Fremdes Schloss am Fahrrad:

NTV.de geht der Frage juristisch auf den Grund

Kommt zwar selten vor, aber was tun, wenn es doch passiert? Die Rede ist von dem Fall, dass ein fremdes Schloss das eigene Fahrrad absperrt. Redakteure von ntv.de sind der Frage juristisch auf den Grund gegangen. Das Ergebnis:

Der Fahrradbesitzer darf zum Bolzenschneider greifen und das Schloss knacken, auch wenn das Schloss versehentlich angebracht wurde oder wertvoll ist. ADFC-Experte Roland Huhn wird wie folgt zitiert: „Es handelt sich dabei um so genannte Eigenmacht: Jemand hat sich verbotenerweise an einem fremden Fahrrad zu schaffen gemacht.“ Ein weiterer Tipp im Bericht: Es sollte möglichst schnell gehandelt werden, weil die Gefahr besteht, dass das Recht, sich zu wehren, erlischt.

5. Dezember 2007 von Jürgen Wetzstein

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