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Betrifft alle Online-Shop-Betreiber

Bundesregierung will Konsumenten vor Kostenfallen im Internet schützen

Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung dies jetzt verhindern – und zwingt damit alle Shop-Betreiber zum Handeln.

Der neue Gesetzentwurf, der soeben vom Kabinett beschlossen wurde, sieht vor, dass der Verbraucher durch einen speziellen „Button“ künftig davor gewarnt werden muss, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Die Unternehmen müssen die Bestellschaltfläche mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere ebenso unmissverständliche Beschriftung versehen. Der Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt hierzu: "Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen."
Laut Gesetzentwurf, der komplett im Internet abrufbar ist, erwartet die Bundesregierung einen Kostenaufwand zur Umstellung der Websites für die Unternehmen von rund 42 Mio. EUR.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt den beschlossenen Gesetzentwurf: HDE Geschäftsführer Stefan Genth stellt fest: "Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung die Bedenken des Einzelhandels ernst genommen und darauf verzichtet hat, einen Doppelklick vorzuschreiben, mit dem der Verbraucher bestätigen sollte, dass er die mit der Bestellung verbundene Zahlungspflicht erkannt hat. Diese Regelung hätte gerade kleine Online-Händler mit erheblichen Zusatz-Kosten belastet und das Fernabsatzgeschäft unverhältnismäßig erschwert."

Und weiter zur „Buttonlösung“: "Mit dieser Lösung können die Online-Händler leben, auch wenn sie eigentlich für den Handel überflüssig ist. Denn während viele Dienstleistungen im Internet umsonst angeboten werden und der Verbraucher daher leicht in Kostenfallen tappen kann, ist jedem Kunden klar, dass für im Online-Shop bestellte Waren auch bezahlt werden muss“.

Da mit dieser Regelung aber lediglich die Umsetzung europäischen Rechts vorweggenommen werde, sei es für die Händler jetzt vor allem wichtig, dass der Gesetzgeber rechtssichere Beschriftungen der Buttons gewährleiste und die Händler damit vor Abmahnungen schütze. Gesetzliche Regelbeispiele für Beschriftungen, die den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, könnten daher hilfreich sein. "Dabei müssen aber auch die komplexen zivilrechtlichen Abläufe im Online-Handel berücksichtigt werden. Eine Beschriftung wie ‚Jetzt kaufen’ wird den Vertragsbeziehungen häufig nämlich nicht gerecht, weil der Kaufvertrag erst später – z.B. nach Prüfung der Bonität des Kunden – zustande kommt", erläutert Genth.

25. August 2011 von Jürgen Wetzstein

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