Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums
Novelle des Kartellgesetzes: Verkauf unter Einstandspreis bald wieder möglich?
der gelegentliche Verkauf unter Einstandspreis wieder erlaubt werden. HDE-Experte Peter Schröder: „Der Gesetzentwurf geht an dieser Stelle in die richtige Richtung. Das Verbot des Verkaufs von Waren unter Einstandspreis diktierte den Händlern faktisch einen Mindestpreis. Das ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit.“
Der Einführung Verschärfung des Verbotes lagen wettbewerbsfremde Erwägungen wie der Schutz kleinerer Händler und der Landwirtschaft vor den langfristigen Folgen eines verschärften Wettbewerbs zugrunde, so Schröder. Doch selbst diese sachfremden Ziele seien durch das Verbot nicht erreicht worden. Stattdessen seien unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten und die Gefahr höherer Verbraucherpreise das Resultat.
Schröder: „Wenn der Gesetzgeber jetzt endlich an diese Regelung herangeht, dann sollte er jetzt aber Nägel mit Köpfen machen und das Verbot bei dieser Gelegenheit gleich vollständig streichen.“
Die Novelle soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten
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