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Handel - Urlaubsplanung

»Vamos a la playa« für Beschäftigte im Fahrradhandel

Ab dem Frühjahr denken bundesweit die meisten Menschen wieder an Urlaub. Doch im Fahrradfachhandel ist dann Hochsaison und den dortigen Beschäftigten bleibt oft nur der Traum vom Strand. Zukunftsorientierte Händlerinnen und Händler gehen bei der Urlaubsplanung neue Wege, um Mitarbeitende zu halten und neue Fachkräfte zu finden.

Alle Beschäftigten haben ein Recht auf Urlaub, auch Minijobberinnen und -jobber, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Gesetz schreibt eine Mindesturlaubsdauer von »jährlich mindestens 24 Werktage(n)« vor, wobei der Gesetzgeber hier von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage, eine Abweichung nach unten ist rechtswidrig.
Die Urlaubsdauer von Auszubildenden regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Doch auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist relevant. So darf in einem Betrieb niemand – aus welchen Gründen auch immer – mehr oder weniger Urlaub bekommen. Das Gleiche gilt für Sonderurlaub wegen Heirat, Umzug, Geburt, Tod oder schwerer Erkrankung in der Familie (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch).
Fast schon kurios ist die Berechnung des Urlaubs bei Kündigung: Scheidet ein Beschäftigter in der ersten Jahreshälfte aus, wird sein Urlaub anteilig berechnet. Geht eine Kollegin zum 31. Juli, steht ihr der gesamte Jahresurlaub zu.
Krankheit oder Mutterschutz sind übrigens kein Grund, den Urlaubsanspruch zu kürzen. Urlaub darf vom Arbeitgeber auch nicht »abgekauft« werden. Und laut § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG muss »einer der Urlaubsteile« zwei Wochen am Stück haben. Eine vorausschauende Planung ist also unerlässlich.

Urlaub ist wichtig

Manche Beschäftigten im Fahrradfachhandel klagen immer noch über die eingeschränkte Möglichkeit, in den schönsten Monaten des Jahres selbst in Urlaub gehen zu können. Doch seit einiger Zeit kommt Bewegung in die Sache. Immer mehr Arbeitgeberinnen und -geber kommen den Beschäftigten aus Gründen der Mitarbeiterbindung und -gewinnung entgegen.

»Bei besonders begehrten Urlaubszeiten wechseln sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander ab.«

Carolin Werner, Personalleiterin von Zweirad Joos

Nico Wünsche von Auftragsrad, einem Fahrradbetrieb in Berlin-Pankow, ist auf Premium-E-Bikes fokussiert. Im Portfolio seines Betriebs spielt darüber hinaus die Beratung hin zur kommunalen und betrieblichen Mobilitätswende eine große Rolle. Seine Mitarbeiter sind unterschiedlich alt. Sie sind Väter oder auch nicht und haben demnach auch diverse Interessen und Bedürfnisse, die insbesondere bei der Urlaubsplanung an Bedeutung gewinnen und wenn möglich dort auch einfließen. »Ich habe den Vorteil, dass bei Auftragsrad ›nur‹ zehn Angestellte arbeiten. Da finden sich für alle gute Lösungen. Bei einer Belegschaft mit 20 Mitarbeitern ist das sicher schwieriger«, meint er. »Grundsätzlich versuchen wir, immer einen Weg zur bestmöglichen Work-Life-Balance zu finden. Kitaschließungen und Unterrichtsausfall sorgen da schon einmal für kurzzeitige Turbulenzen, die wir aber bisher immer gut auffangen konnten. Da gab es noch nie ein ›Nein‹, wenn jemand plötzlich freibekommen musste.«
Ähnlich argumentiert auch die Personalleiterin Carolin Werner von Zweirad Joos, dessen Hauptsitz in Radolfzell am Bodensee angesiedelt ist. Weitere Filialen gibt es in Konstanz, Immenstaad, Gottmadingen und Ravensburg. Firmeninhaber Andreas Joos gewährt seinen über 200 Angestellten 30 Tage Urlaub im Jahr, also deutlich mehr als das BUrlG vorschreibt. In größeren Fahrradläden sei dies inzwischen die Regel. Auch hier sei das Ziel, Mitarbeitenden mehr Freizeit zu geben und weitere Fachkräfte zu gewinnen.
»Bei der Urlaubsplanung versuchen wir allen Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. So nehmen wir auf Familien Rücksicht, indem diese auch in den Ferienzeiten in die Erholung gehen können. Bei besonders begehrten Urlaubszeiten wechseln sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander ab«, erzählt Carolin Werner. Bis zum Jahresende sollten dann alle Urlaubstage genommen worden sein. »Dafür nehmen wir in der Personalabteilung ab Oktober die Urlaubsituation in den Blick und kommunizieren die Resturlaubstage auch regelmäßig. Sollten trotzdem zum Jahreswechsel noch einige Tage übrig bleiben, werden diese im ersten Quartal des neuen Jahres eingeplant. Bisher hat das immer gut funktioniert.« Auch Nico Wünsche kennt das Thema Resturlaub: »Einige Urlaubstage bleiben immer wieder mal übrig. Zum Jahresende 2023 konnten deshalb fast alle von den Weihnachtstagen an bis zum 3. Januar Urlaub nehmen. Wir haben aber keine Betriebsferien ausgerufen, sondern hielten nur die Werkstatt geschlossen. Zwei von uns übernahmen in dieser Zeit die Beratung, sodass es zu keinem Terminstau kam, was ja auch immer ein Nachteil von Betriebsferien ist.«

Betriebsferien und Urlaubssperren

Trotzdem gibt es Situationen, in denen betriebliche Interessen kurze Betriebsferien sinnvoll erscheinen lassen. Wichtig dabei ist: Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz hier ein Mitbestimmungsrecht. »Bei Zweirad Joos gibt es nur um Fastnacht – also um den ›Schmotzigen‹, wie es bei uns heißt – wenige Tage, an denen der Betrieb geschlossen ist«, erklärt die Personalleiterin Carolin Werner. »Die Fastnacht spielt bei uns eine so große Rolle, dass eine Ladenöffnung keinen Sinn macht. Darüber freuen sich insbesondere auch die Angestellten.«
Damit nach den Betriebsferien kein allzu hohes Arbeitsaufkommen auf alle niederprasselt, setzt Felix Lindhorst von der Gewerbespezifischen Informationstransferstelle des Bundesinnungsverbands Zweirad-Handwerk (BIV) auch auf das Prinzip der Kooperation: »Kooperationen zwischen Händlerkollegen bieten ein probates Mittel und können in den regional agierenden Innungen gut angebahnt werden.

Nico Wünsche vom Berliner Händler Auftragsrad versucht, zusammen mit seinem Team und kreativen Ideen die Urlaubsplanung für alle so gelungen wie möglich zu gestalten.

Schließt ein Händler seinen Betrieb, kann er für die Zeit des ein- bis zweiwöchigen Betriebsurlaubs die Kundschaft an einen befreundeten Betrieb in der Nähe vermitteln. Geschieht dies im Wechsel, profitieren beide Unternehmen davon.« Voraussetzung dafür sei aber, dass die Kommunikation zwischen den beiden Betrieben offen und auf Augenhöhe sowie frei von übertriebener Konkurrenz läuft.
Nico Wünsche hat das Thema Betriebsferien »intern diskutiert. Ungefähr 30 Prozent der Belegschaft waren dafür, 70 Prozent dagegen. Damit war klar: Bei uns gibt es keinen Betriebsurlaub. Und bisher sind wir damit auch gut gefahren.«
Die Urlaubssperre ist das Pendant zu den Betriebsferien. Bei Zweirad Joos gehört eine Urlaubssperre über die komplette Hauptsaison allerdings der Vergangenheit an. »Um auch in dieser Zeit eine gute Work-Life-Balance hinzubekommen, können unsere Mitarbeiter auch in der Hochsaison von März bis September bis zu 15 Tage in Urlaub gehen«, erzählt Werner. Ganz frei sind die Beschäftigten bei ihrer Planung nicht. Es gibt Zeiten, in denen alle im Betrieb gebraucht werden. »Ab Mitte März bis Ende April müssen einfach alle da sein, ansonsten ist der Kundenansturm nicht zu schaffen«, begründet Werner die hauseigene Urlaubssperre. »Diese Einschränkung hält sich bei uns aber im Rahmen. In anderen Fahrradläden dauert die Urlaubssperre oft länger.« Absolut rigide wird die Anwesenheitspflicht in der Hauptsaison nicht gehandhabt: »Gibt es Situationen, die einzelne Urlaubstage dringend erforderlich machen, nehmen wir natürlich trotz Urlaubssperre Rücksicht darauf. Und bei Tod eines nahen Angehörigen, Hochzeit oder Umzug kann Sonderurlaub beantragt werden, den wir natürlich auch genehmigen.«
Nico Wünsche hält für seinen Betrieb eine Urlaubssperre selbst in der Hochsaison für unnötig. »Auf was wir aber achten, ist, dass wir in aller Regel nicht länger als zwei Wochen am Stück in Urlaub gehen und Überschneidungen innerhalb einer Abteilung vermeiden, damit wir handlungsfähig bleiben. Außerdem würde in solchen Fällen der Kollege, der zurückbleibt, nach zwei Wochen an seiner Belastungsgrenze ankommen. Das wissen alle und so schauen wir schon bei der Planung auf die Bedürfnisse und Interessen aller, die davon betroffen sind. Klar ist dann auch, dass an Tagen, die für uns absolut wichtig sind, wie zum Beispiel bei besonderen Messen oder Veranstaltungen, alle da sind.« Dies gelte auch für die sogenannten Brückentage, die natürlich allseits begehrt sind. »Da kann es schon einmal passieren, dass einer wieder zurücktreten muss, wenn alle dasselbe wollen«, erläutert Nico Wünsche. »Selbstverständlich wird der, der in so einem Fall ›nachgibt‹, beim nächsten Mal besonders berücksichtigt.«

»Ungefähr 30 Prozent der Belegschaft waren dafür, 70 Prozent dagegen. Damit war klar: Bei uns gibt es keinen Betriebsurlaub.«

Nico Wünsche, Gründer und Geschäftsführer von Auftragsrad

Auf gegenseitige Rücksichtnahme setzt auch BIV-Mann Lindhorst, wenn er auf eine weitere Möglichkeit der attraktiven Urlaubsplanung hinweist: »Indem man Kundinnen und Kunden die Möglichkeit bietet, Beratungstermine vorab online zu buchen, lassen sich Auslastung und Kundenaufkommen leichter steuern. Über diesen Weg kann man einzelnen Mitarbeitenden die Chance eröffnen, in begehrten Urlaubsmonaten eine kurze Auszeit zu nehmen.« Ähnlich könne auch mit der Planung der Wartungsarbeiten in der Werkstatt umgegangen werden.

Erholung außerhalb des Urlaubs

Im Zuge eines besseren Gleichgewichts zwischen Berufs- und Privatleben traf Wünsche Mitte letzten Jahres eine für den Fahrradfachhandel wohl eher untypische Entscheidung: Seit Beginn der Sommerferien 2023 bleiben seine Ladentüren am Samstag geschlossen. »So haben am Wochenende alle frei und die Mitarbeiter schätzen die längere Erholungsphase sehr. Vorausgegangen war eine Analyse der Kundenfrequenz, mit einem erstaunlichen Ergebnis: Der Umsatz war am Samstag gar nicht so hoch, wie zuerst vermutet. Im Gegenteil: Der Samstag verlor sogar zunehmend an Attraktivität. Unsere verkaufsstärksten Tage sind der Montag und Dienstag.«
Wünsche führt dies auf die besondere Lage und das Konzept des Geschäfts zurück. Sein Betrieb liegt »am Stadtrand von Berlin in einem Industriegebiet, umgeben von zum Teil produzierendem Gewerbe, das am Samstag ebenfalls die Türen geschlossen hält. Wir führen zudem keine Bike-Bekleidung und sind auch nicht für Bike-Zubehör bekannt. Laufkundschaft hat bei uns also nicht die Bedeutung wie für andere Händler, die in einem belebten Wohnviertel angesiedelt sind«. Den freien Samstag kompensiert er über einen eingerichteten Hol- und Bringservice und eine Online-Terminvereinbarung.
Nach nun sechs Monaten ist klar: »An den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hat sich trotz freien Samstages nichts geändert. Der befürchtete Umsatzrückgang blieb aus. Unsere offene Kommunikation der Kundschaft gegenüber sorgte allseits für Verständnis und über eine Anpassung bei der Online-Terminvergabe war die Umsetzung auch strukturell relativ einfach. Intern haben wir mit der Umstellung sogar Arbeitszeit eingespart, denn die Erstellung der Dienstpläne geht heute weniger zeitintensiv von der Hand.«
Bei Zweirad Joos in Radolfzell sind auch »längere Auszeiten möglich. Sie ergeben sich über eine Kombination aus Urlaubstagen und Überstunden sowie – wenn in der Abteilung machbar – auch über zusätzliche unbezahlte Freistellungen, sodass Mitarbeiter teilweise bis zu drei Monate am Stück in der Nebensaison weg sein können. Nur allein mit Urlauben und Überstunden können die langen Auszeiten nicht gestemmt werden, da Überstunden nicht mehr in dem Maße anfallen und auch Urlaube hin und wieder vom Mitarbeiter genommen werden sollen, damit er nicht das ganze Jahr durcharbeiten muss.« //

21. Februar 2024 von Dorothea Weniger
Velobiz Plus
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