Kfz-Versicherer geht fremd
Car-Garantie versichert jetzt auch E-Bikes
E-Bike-Garantie by Car-Garantie. Die Versicherung gibt es für neue E-Bikes aller Hersteller. Sie kann innerhalb der Laufzeit der Herstellergarantie für drei Jahre (für E-Bikes mit zwei Jahren Werksgarantie) oder zwei Jahre (für E-Bikes mit drei Jahren Werksgarantie) abgeschlossen werden. Damit verlängert sich die Gesamtlaufzeit der Garantie auf bis zu fünf Jahre. Der Versicherungsschutz umfasst fast alle wichtigen Komponenten des E-Bikes. Typische Verschleißteile wie etwa Reifen sind allerdings ausgeschlossen.
Im Versicherungsfall übernimmt Car-Garantie direkt alle garantiepflichtigen Reparatur- und Ersatzteilkosten des E-Bikes, ohne dass der Kunde in Vorleistung treten muss. Ab dem dritten Betriebsjahr des E-Bikes leistet der Kunde für den Akku einen wertgerechten, prozentual gestaffelten Eigenanteil.
Zu E-Bike-Garantie gehört auch ein Kundenkontakt-Programm mit regelmäßigen Mailings und individuellen Kundenkarten mit Angabe des betreuenden Händlers. Diese erhält jeder Käufer beim Versicherungsabschluss. Außerdem wird der E-Bike-Kunde vor Ablauf der Garantie kontaktiert und an die Garantieverlängerung oder einen Service-Check erinnert. Die Abwicklung dieses Kundenkontakt-Programms übernimmt Car-Garantie. Das Mailing ist dabei im Corporate Design des Herstellers oder Händlers gestaltet. Der Händler erhält monatlich ein Protokoll aller angeschriebenen Kunden.
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