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Minister Hubertus Heil
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Bundeskabinett beschließt

Der Mindestlohn steigt schrittweise bis Juli 2022

Das Bundeskabinett hat die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Schrittweise wird der Mindestlohn bis Juli 2022 angehoben.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020. Dieser war bei den Handelsverbänden auf wenig Gegenliebe gestoßen velobiz.de berichtete . Demnach wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.

Bundesminister Hubertus Heil erklärt dazu: „Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben. Daher werden wir auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann.“

30. Oktober 2020 von Jürgen Wetzstein
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