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E-Scooter-Verleiher im Auge der Verbraucherschützer
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Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert:

E-Scooter-Verleiher wälzen Risiken auf Kunden ab

Wer heute einen E-Scooter ausleiht, macht das in der Regel spontan. Schon gar nicht wirft man einen genaueren Blick in das Kleingedruckte. Genau dort lauerten aber einige Fallstricke, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert. Deswegen hat der Verband bereits fünf Verleiher abgemahnt.

Der Verband ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 26 Verbraucherschutzorganisationen. Als solcher hat er aktuell die Nutzungsbedingungen von fünf großen Verleihfirmen überprüft und dabei gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen und die Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten auf die Kunden festgestellt. Die Anbieter von E-Scootern versuchten damit auf rechtlich kritische Weise, Risiken und Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen.

„Die Anbieter von E-Scootern haben verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen formuliert. So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Zudem lehnen die Anbieter oft jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert.“

Nach Überprüfung der Nutzungsbedingungen hat der vzbv fünf Verleihfirmen abgemahnt, die seit kurzem in deutschen Städten aktiv sind: JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG. Die Bilanz ist für die junge Branche wenig schmeichelhaft: Insgesamt 85 Klauseln sind nach Auffassung des vzbv unzulässig.

Kunden werden nach Ansicht des vzbv vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ mietet, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen.

Die Anbieter garantieren teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzen ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab und verpflichten diese vor jedem Fahrtantritt, unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dabei können Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.

„Der vzbv befürwortet Mobilitätsinnovationen wie die E-Tretroller. Sie machen das Angebot für Verbraucher vielfältiger und können einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Die Anbieter sollten aber alles dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und kundenfreundlich wie möglich zu machen“, sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen im vzbv.

Circ habe die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben, die Firma Tier ihre Bedingungen geändert. Andere Anbieter hätten signalisiert, dass sie ihre Klauseln ändern und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen. Tun sie das nicht, wolle der vzbv Klage vor Gericht erheben.

Die Tücken des Kleingedruckten

Der vzbz nennt weitere Klauseln in den Nutzungsbedingungen, die nach Auffassung des Verbandes rechtswidrig sind. Als Beispiele werden folgende Punkte genannt:

Vom Zahlungskonto dürfen alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden – darunter auch Forderungen von Dritten. Anbieter behalten sich vor, Nutzern schon nach geringfügigem Zahlungsrückstand den Zugang zum Mietservice zu sperren oder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden. Mietgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet oder nur, wenn der Kunde kurzfristig reklamiert – selbst wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte, weil der Roller defekt oder der Akku leer war. Persönliche Daten können ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden zum Beispiel für Werbezwecke genutzt werden.

28. August 2019 von Daniel Hrkac
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