
Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO)
Kumpan-E-Roller ein schützenswertes Geschmacksmuster?
Vorausgegangen war ein Antrag auf Nichtigkeit des Geschmacksmusters von Kumpan-Wettbewerbers Piaggio. Das Unternehmen vertrat die Ansicht, dass der Kuman-Roller nicht neu sei und keinerlei Eigenart hätten. Auf der Mailänder Zweiradmesse EICMA im Jahr 2018 hatte Kumpan die Roller deswegen von der Messe entfernt.
Zwei Jahre dauerten Prüfung und Beweisführung. Jetzt gibt es eine Ergebnis: Das Geschmacksmuster des Modells 1954 Ri darf bestehen bleiben. Das   Amt beruft sich unter anderem darauf, dass die Gestaltungsfreiheit bei dem Entwurf eines Motorrollers insgesamt beschränkt sei, da diese eben zwei Räder aufweisen  müssten,  eine  Sitzbank,  Lenker,  Schutzschild,  Abdeckung  des  Motors. Das Model 1954 Ri verfüge jedoch über genügend Merkmale, die ihn von anderen unterscheiden. Piaggio hat acht Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Bei Kumpan hat man die Einschätzung des Amtes mit Erleichterung aufgenommen. Phlipp Tykesson, Geschäftsführer von Kumpan-Anbieter e-bility GmbH, erklärt: „Für  ein  junges  Unternehmen  wie  uns  war dies   eine   große   Belastung.   Uns   war   immer   klar,   dass   unsere   Kumpane   viele Alleinstellungsmerkmale aufweisen und sind nun überglücklich, dass das Amt für Geistiges Eigentum  der  EU  dies  bestätigt  hat.  Das  klassische  Design  unserer  Roller  wird  auch  in Zukunft  ein  wesentlicher  Bestandteil  unserer Marke  bleiben –schließlich  ist es das Zusammenspiel von neuer, emissionsfreier Technik und  klassischem Design, welches uns ausmacht und unsere Kunden    begeistert. Wir schätzen die Produkte unserer Wettbewerber, so auch von Piaggio, und freuen uns daher in Zukunft auf einen belebten, fairen Wettbewerb.“
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