
Arbeitszeiterfassung
Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten
Bereits im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, das Arbeitgeber eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung haben. Seitdem ist auch klar, dass diese Regelung auch in Deutschland umgesetzt werden wird. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13.09. entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Schon das EuGH argumentierte in seinem Stechuhr-Urteil, dass ohne eine solche Erfassung die Arbeitszeit nicht objektiv und verlässlich ermittelt werden könnte.
Auch im Bundestag gibt es seitdem Bemühungen, diese Regelung in ein Gesetz zu gießen, die dem Anspruch gerecht wird. Diesen kam das BAG der Politik zuvor, indem es darauf hinwies, dass die Arbeitszeiterfassung auch ein Element zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten sei.
Die Entscheidung bedeutet das Ende für die sogenannte „Vertrauensarbeitszeit“. Allerdings haben wider EuGH noch BAG Vorgaben dazu gemacht, wie die Zeiterfassung zu erfolgen habe. Nur eines ist sicher: Sie ist ab sofort Pflicht.
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