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Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Websites: Endlich Klarheit über Angaben beim Impressum

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat in einem jüngsten Urteil wieder Klarheit gebracht, wie ein Impressum auf Websites auszusehen hat. Diesbezüglich hatten zuvor diverse Gerichte in Deutschland unterschiedlich geurteilt.

Unklar war vor allem, ob das Impressum einer Website eine Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit enthalten muss, oder nicht. Jetzt wurde vom Gesetzgeber klar gestellt, dass eine Telefonnummer im Impressum einer Website nicht zwingend enthalten sein muss. Jedoch reiche allein die Angabe einer E-Mail-Adresse nicht aus, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Jeder Website-Betreiber müsse eine weitere Kontaktmöglichkeit angeben, die eine schnelle Kommunikation mit den Kunden gewährleistet.

Eine ausführliche Darstellung des Urteils finden Sie hier .

23. Oktober 2008 von Jürgen Wetzstein
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