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Der HDE bemängelt den großen Aufwand insbesondere für den mittelständischen Handel.
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Datenschutzgrundverordnung tritt heute in Kraft

HDE kritisiert große Rechtsunsicherheit

Ab heute tritt die neue Datenschutzgrundversorgung in Kraft. Vor diesem Hintergrund hat sich der Handelsverband Deutschland zu den neuen Vorgaben zum Datenschutz geäußert. Der HDE bemängelt dabei vor allem die verbleibende Rechtsunsicherheit in der praktischen Umsetzung. Dazu sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth:

„Insbesondere für kleine und mittelständische Einzelhändler stellt die korrekte Anwendung der neuen Regelungen eine große Herausforderung und einen erheblichen Aufwand dar.“ In vielen verschiedenen Unternehmensbereichen müssten alle Datenverarbeitungsprozesse auf die Übereinstimmung mit den neuen Regelungen überprüft werden. Großer Aufwand sei zudem mit der Umsetzung der umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten verbunden. „Die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen ist sehr groß, weil verbindliche Auslegungshilfen zu vielen wichtigen Fragen der Umsetzung fehlen“, so Genth. Die Unternehmen hätten hier vom europäischen Gesetzgeber und dem für die Auslegung zuständigen europäischen Datenschutzausschuss erwarten können, dass zum Inkrafttreten mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Rechtsanwendung herrschen.

Der Schutz personenbezogener Daten habe für den Handel große Bedeutung. Nicht zuletzt hänge das Vertrauen der Kunden zunehmend von dem ordnungsgemäßen und transparenten Umgang mit den Kundendaten ab.

Im Hinblick auf die politische Diskussion zur E-Privacy-Richtlinie, die derzeit im Rat der Europäischen Union beraten wird, fordert der HDE die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass zielgerichtete Werbung für Händler auch außerhalb der amerikanischen Log-In-Giganten möglich bleibt und nicht noch mehr Bürokratielasten für die Unternehmen durch überzogene Datenschutzstandards sowie neue Informationspflichten geschaffen werden.

Zur Orientierung in Sachen DSGVO hat der HDE für Einzelhändler einen komprimierten Leitfaden erstellt, der online unter https://www.einzelhandel.de/ DSGVO_Worauf_Haendler_achten_muessen.pdf veröffentlicht ist.

25. Mai 2018 von Pressemitteilung

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