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Hat ein Auge auf den Wettbwerb in Österreich.
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Wettbewerbsbehörde greift ein

Amerikanischer Fahrradhersteller in Österreich zu Geldbuße verdonnert

Hersteller haben in der Regel ein Interesse daran, dass die Verkaufspreise ihrer Produkte im Fachhandel eine gewissen Preisstabilität haben und nicht verrissen werden. Wird diese Preisstabilität jedoch gezielt durch Preisvereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern erreicht, dann ist das nicht erlaubt. Für einen solchen Fall, der schon einige Jahre zurückliegt, hat jetzt das Kartellgericht in Österreich eine Geldbuße gegen Fahrradhersteller

Specialized Europe B.V. verhängt. Antragstellerin war die Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich, die den Markt daraufhin überwacht, dass den Konsumenten im Wettbewerb keine unrechtmäßigen Nachteile entstehen. Im jetzt entschiedenen Fall war das offensichtlich so. Wie die Bundeswettbewerbsbehörde auf ihrer Website ( www.bwb.gv.at ) mitteilt, habe Specialized einen Kartellrechtsverstoß in Form einer vertikalen Preisbindung begangen. Davon spricht man, wenn es zu Preisvereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern kommt. Weiterer Vorwurf war die Beschränkung des passiven Verkaufs und Vertriebs von Produkten über das Internet im Geschäftsbereich „Bikes“. Die Beanstandungen beziehen sich auf einen Zeitraum zwischen Januar 2011 und November 2016. Die verhängte Geldbuße beträgt 378.000 EUR.

Der Beschluss ist rechtskräftig. „Die Antragsgegnerin stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit“, heißt es von der Wettbewerbsbehörde.

4. November 2019 von Jürgen Wetzstein

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