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Fahrradmitnahme in fast ganz Baden-Württemberg kostenlos
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Fast überall kostenlos

Baden-Württemberg vereinfacht Fahrradmitnahme in Regionalzügen

Im sogenannten Schienenpersonennahverkehr Baden-Württembergs ist die Fahrradmitnahme ab sofort fast durchgehend kostenlos. Einschränkungen bestehen lediglich zu bestimmten Uhrzeiten und bei wenigen regionalen Verkehrsverbünden.

Lediglich wochentags vor 9 Uhr können Fahrräder nicht kostenlos in baden-württembergischen Regionalzügen mitgenommen werden. Ausnahmen gelten außerdem lediglich noch in den regionalen Verkehrsverbunden Freiburg, Waldshut, Hegau-Bodensee, Rottweil und Tuttlingen (Tuticket).

„Fahrrad und Bahn sind wichtige Bausteine für die Mobilität der Zukunft. Je einfacher die Regelungen sind, umso eher werden die Vorteile von Fahrrad und Bahn kombiniert“, erklärt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann. „Unser Ziel ist es daher, die bisher in den einzelnen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlichen Regelungen für die Fahrradmitnahme zu vereinheitlichen. Diesem Ziel sind wir heute einen großen Schritt nähergekommen.“

Welche Typen von Fahrräder in den Zügen mitgenommen werden dürfen, ist nun ebenfalls geregelt (mit Ausnahme einzelner Verkehrsverbünde). Außer für konventionelle Bikes gilt dies für Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Falls ausreichend Platz ist, dürfen auch Tandems, Fahrradanhänger, Liege- oder Dreiräder kostenlos im Zug mitfahren. Bei Kapazitätsengpässen, etwa an Sommerwochenenden bei plötzlichen Gewittern, gebe es jedoch für Fahrräder insgesamt keine Mitnahmegarantie. Zusätzliche und vergrößerte Mehrzweckabteile in den Regionalzügen sollen allerdings mehr Platz für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwägen schaffen. Das Land Baden-Württemberg fördert zudem den weiteren Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen.

Zur Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg wurde gemeinsam mit dem ADFC-Landesverband ein online abrufbarer Übersichtsflyer erstellt, der allgemeine Hinweise sowie eine Übersichtskarte zu den Nahverkehrsstrecken des Landes und ggf. abweichenden Regelungen enthält.

3. Mai 2017 von Oliver Bönig
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