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Kennzeichnung für Lithiumbatterien
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Lithiumbatterien als Luftfracht:

Beförderung von Akkus wird erschwert

Dass der Transport von Lithium-Ionen-Akkus ziemlich streng reglementiert ist, wissen die wenigsten Verbraucher und auch mancher Händler nicht. Mit einer neuen Entscheidung des ICAO (International Civil Aviation Organisation) wird der restriktive Umgang mit Lithiumbatterien in der Luftfahrt weiter verschärft.

Lithium-Ionen Batterien sind der Gefahrgutklasse 9 zugeordnet (ebenso wie bspw. Asbest, genetisch veränderte Organismen und Airbags) und dürfen aktuell nur mit entsprechender Kennzeichnung und Dokumentation versendet werden. Bisher war auch die Beförderung als Fracht in Passagierflugzeugen gängige Praxis.

Die neuen Regelungen betreffen vor allem den gewerblichen Versand von Lithiumbatterien, aber auch normale Passagiere. Ab dem 1. April 2016 dürfen Lithiumbatterien nicht länger als Fracht von Passagiermaschinen transportiert werden. Auch normale Passagiere dürfen bspw. Zweitakkus für ihre elektronischen Geräte nur noch als Handgepäck mitführen und sie nicht mehr als Frachtgepäck aufgeben. Eingebaute Akkus mitgeführter Geräte von Passagieren sind davon ausgenommen.

In mancher Berichterstattung wurde erklärt, dass diese neuen Vorgaben freiwillig wären. In einer Klarstellung widersprach die ICAO dieser Darstellung und erklärte sie für alle 191 Staaten der „Convention on International Civil Aviation“ für verbindlich. Für Radreisende ändert sich trotzdem recht wenig: Die Mitnahme von Elektrofahrrädern ist bereits jetzt etwa bei Lufthansa-Passagierflugzeugen nicht möglich. Wer doch ein E-Bike oder eine Ladung Lithiumbatterien mitführen will, kann gegebenenfalls auf reine Frachtmaschinen ausweichen.

Geteiltes Echo auf Maßnahmen

Der ICAO zufolge wurde diese Entscheidung von Flugzeugherstellern und Pilotenvereinigungen unterstützt. Die Rechargeable Battery Association (PRBA) sprach sich gegen die neue Regelung aus. Die Entscheidung widerspreche der Expertenempfehlung eines ICAO-Panels vom Oktober 2015 und ignoriere das grundsätzliche Problem der Überwachung und Durchsetzung bestehender Regelungen. Allerdings ist die Neuregelung zunächst bis 2018 befristet. Bis dahin wird an neuen Beförderungsrichtlinien gearbeitet.

Grund für die aktuelle Verschärfung sind die Vorfälle in vergangenen Jahren, als brennende Lithiumbatterien als Frachtladung mitunter erhebliche Schäden verursacht haben. Insgesamt 113 Zwischenfälle zählt die amerikanische Luftfahrt-Sicherheitsbehörde FAA im Zeitraum von 1991 bis 2010, die in irgendeiner Weise mit Batterien zusammenhängen.

15. März 2016 von Daniel Hrkac
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