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ECF-Report 2025 zur Fahrradmitnahme im europäischen Bahnverkehr

Belgien und Schweiz führen Ranking der fahrradfreundlichsten Bahnunternehmen an

Die European Cyclists’ Federation (ECF) hat ihren aktualisierten Bericht „Cyclists Love Trains“ veröffentlicht. Darin bewertet sie 67 europäische Fernverkehrsbetreiber hinsichtlich ihrer Fahrradfreundlichkeit. Die Spitzenplätze belegen die nationalen Bahngesellschaften Belgiens und der Schweiz – mit deutlichem Abstand zur Konkurrenz.

Die Integration des Fahrrads in den Bahnverkehr gewinnt europaweit an Bedeutung. Dies zeigt der neue Bericht „Cyclists Love Trains“ der European Cyclists’ Federation (ECF), der heute veröffentlicht wurde. Bewertet wurden 67 europäische Fernverkehrsbetreiber anhand von sechs Kriterien, darunter Kapazitäten für nicht zerlegte Fahrräder, Buchbarkeit, Preisgestaltung und digitale Nutzerfreundlichkeit.

Spitzenreiter im Ranking sind die belgische SNCB und die Schweizer SBB, die jeweils 88 von 100 möglichen Punkten erreichten. Beide Unternehmen überzeugten durch hohe Mitnahmekapazitäten, benutzerfreundliche Buchungssysteme und innovative digitale Services. So hat SNCB seit 2021 die Fahrradmitnahme um 20 % ausgebaut und die App „BikeOnTrain“ eingeführt. Die SBB transportierte im Jahr 2023 rund 1,7 Millionen Fahrräder und punktet mit durchdachten Online-Tools.

Auf Platz drei folgt mit 82 Punkten die ungarische MÁV-START, die insbesondere auf touristischen Strecken großzügige Fahrradkapazitäten bietet und mit günstigen Preisen sowie funktionaler Software überzeugt.

Deutsche Bahn im soliden Mittelfeld

Die Deutsche Bahn zählt mit einer Bewertung im Bereich „gut“ zu den 18 Betreibern, die laut ECF bereits solide Lösungen anbieten. Dennoch zeigt der Bericht auch deutliche Schwächen im europäischen Vergleich: Im Durchschnitt bieten Fernverkehrszüge lediglich vier Fahrradstellplätze – fast die Hälfte der Betreiber liegt sogar darunter. Besonders kritisch ist die Lage bei Hochgeschwindigkeits- und Nachtzügen: 64,3 % der Hochgeschwindigkeitsanbieter erlauben keine Fahrradmitnahme, bei Nachtzügen schneiden über 75 % mit weniger als 60 Punkten ab.

Regulatorischer Rückenwind ab Juni 2025

Mit dem Inkrafttreten von Artikel 6(4) der EU-Verordnung 2021/782 am 7. Juni 2025 wurde erstmals eine gesetzliche Mindestanforderung für Fahrradstellplätze in Zügen eingeführt. Die ECF sieht darin einen wichtigen Schritt, mahnt jedoch weitergehende Maßnahmen an. Dazu zählen unter anderem die generelle Zulassung nicht faltbarer Fahrräder auf allen Zugtypen, mehrsprachige Informationen, faire Preise und digitale Tools wie Fahrrad-Routenplaner und Echtzeitinformationen zur Zugzusammensetzung.

Dienstag um 11:22 von Markus Fritsch

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