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Im Roten Rathaus soll ein Radverkehrsgesetz verabschiedet werden.
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Rechtsgutachten veröffentlicht

Berliner Volksentscheid Fahrrad verstößt womöglich gegen Bundesrecht

Die Berliner Initiative Volksentscheid Fahrrad will die Bevölkerung der Bundeshauptstadt über ihren Gesetzentwurf für ein Fahrradgesetz abstimmen lassen. Um dessen Rechtmäßigkeit zu überprüfen, hatte der damalige Berliner Senat ein externes Gutachten anfertigen lassen, das bereits seit Oktober vorliegt und erst jetzt veröffentlicht wurde.

Zwischen der Fertigstellung des Gutachtens und dessen Veröffentlichung lag ein Regierungswechsel in Berlin. Der neue rot-rot-grüne Senat hat es nun laut Pressemitteilung „im Interesse eines transparenten Verfahrens“ publik gemacht. Laut dem Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Gernot Schiller von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs müssten an dem Gesetzentwurf der Initiative einige Anpassungen vorgenommen werden. Demnach würden einige Teile des Gesetzentwurfs der Initiative gegen Bundesrecht verstoßen und somit die Gesetzgebungsbefugnis des Landes übersteigen. Das 33 Seiten lange Gutachten ist hier abrufbar.

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad bewertet das Ergebnis des Gutachtens dennoch positiv. "Der Prüfungsauftrag kommt zu keinem negativen Ergebnis bei den Paragraphen 1-3 und 10-21", heißt es in einer soeben veröffentlichten Mitteilung. "Damit ist der Löwenanteil des Rad-Gesetzes unbeanstandet und unkompliziert machbar. Bei den Paragraphen 4-9, die sich auf Fahrradstraßen, Radschnellwege und sichere Kreuzungen beziehen, wird die rechtliche Ausgestaltung über das Straßenverkehrsrecht kritisch gesehen, die Auslegung über das Straßenrecht jedoch nicht. Damit können bauliche, zum Teil teurere Maßnahmen verordnet werden." Dass ein Radverkehrsgesetz für Berlin kommen soll, ist Teil des 100-Tage-Programms der neuen Koalition. Über die Inhalte dürfe noch verhandelt werden.

20. Januar 2017 von Oliver Bönig
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