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Der Bundesrat will Vorschriften für E-Tretroller verschärfen.
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Bundesregierung am Zug:

Bundesrat fordert Verbot von Einweg-E-Tretrollern

Die geringe Lebensdauer und der damit verbundene Elektroschrott sind einer der Hauptkritikpunkte an den E-Tretrollern, die von diversen Anbietern im Sharing-Betrieb eingesetzt werden. Zwar haben einige Verleiher bereits bei neuen Modellen nachbessert, trotzdem will der Bundesrat dieser Ressourcenverschwendung einen Riegel vorschieben und fordert die Bundesregierung in einer am 8. November 2019 gefassten Entschließung auf,

die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern. Ein E-Scooter mit einem kaputten und nicht austauschbaren Akku sei sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden, erklärt der Bundesrat. Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Nachzulesen ist die Entschließung im Internet unter www.bundesrat.de/

15. November 2019 von Jürgen Wetzstein
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