
Bei Ausstattung von Verwarngeldern
Bundesregierung verschärft Regeln für E-Scooter
Die Bundesregiering will für mehr Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern sorgen. Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge werden an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst, heißt es dazu soeben aus Berlin. Konkret müssen beispielsweise neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen.
Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können auch weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll es den Herstellern ermöglichen, die Produktion ihrer Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen. sind vorgesehen.
Weitere Anpassungen
Darüber hinaus werden die Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst. So sollen Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
Im nächsten Schritt wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung-Novelle im Bundesrat behandelt und soll noch bis zum Ende des Jahres verkündet werden. Für die Anpassungen gibt es dann eine Übergangsfrist von einem Jahr.
E-Scooter werden oft auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen rücksichtslos abgestellt, was zu Behinderungen führen kann. Deshalb hat die Bundesregierung auch hier nachgeschärft. Städte und Gemeinden bekommen nun mehr Befugnisse, sie können selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen.
Eine weitere Änderung ist die Anpassung von Verwarngeldern für das Befahren von Gehwegen. Dieses wird an das für den Radverkehr angepasst und erhöht sich von 15 auf 25 EUR.
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