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VDV rät von Mitnahme ab

Einschränkungen für E-Scooter

Viele Verkehrsunternehmen erlauben ihren Kunden und Kundinnen seit wenigen Tagen nicht mehr, E-Scooter in Bussen und Bahnen mitzuführen. Hintergrund ist eine Empfehlung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ohne Kritik bleibt diese Empfehlung nicht.

E-Scooter verursachen eine erhöhte Gefahr für Brände und Explosionen und seien deshalb aus öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbannen, empfiehlt der VDV. Einige Städte haben folgten dieser Empfehlung bereits zum Beginn des laufenden Monats. Darunter finden sich zum Beispiel Duisburg, Köln oder Düsseldorf. Verbote in München, Bochum und Wuppertal folgen in den kommenden Wochen.

Der Ausgangspunkt, wegen dessen sich der VDV diesesThemas annahm, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen in einigen europäischen Städten: „Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren“, sagt der Vorsitzende des VDV-Betriebsausschusses und Betriebschef bei den Leipziger Verkehrsbetrieben, Ronald Juhrs. „Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen.“

VDV bezieht sich auf Gutachten

Hintergrund der Verbotsempfehlung sind zwei Gutachten, die die Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) aufgesetzt hat. Laut diesen gibt es „für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards“, erklärt der VDV. Der Verband zitiert den STUVAtec-Gutachter: „Der bei sicherheitstechnischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“

Fahrzeuge gleich behandeln

Kritik an ebendiesem Gutachten kommt zum Beispiel vom Bundesverband der Elektro-Kleinstfahrzeuge. „Das ist ein harter Schlag ins Kontor der Privatnutzer“, erklärt der Vorsitzende Lars Zemke gegenüber KiVVON -Chefreporter Frank Überall.

Sich dem Thema der Batteriesicherheit grundsätzlich anzunehmen, begrüßt der Verband. Ein STUVAtec-Gutachten sei für die Hamburger Hochbahn, die bereits seit Mitte letzten Jahres die Mitnahme untersagt, angefertigt worden und habe die E-Scooter auch gegenüber Pedelecs als die unsichereren Fahrzeuge eingeordnet.

Diese Einschätzung stößt auf Unverständnis bei Zemke. Der Grund: Um einen E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug auf die Straße zu bekommen, braucht dieser eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt. Diese stellt der TÜV aus. Die Fahrzeuge unterlaufen dort auch Tests, die die Batteriesicherheit betreffen. In Barcelona oder London sei das nicht der Fall.

Der Verband plädiert außerdem für eine Gleichbehandlung der verschiedenen Fahrzeuge: „Zusammenfassend sei gesagt, für Pedelecs gibt es klarer definierte Normen (Maschinenrichtlinie, DIN EN ISO 4210, DIN EN 15194 etc.), doch eine intensive Batterie-Sicherheitsprüfung ist nur bei E-Scootern in Deutschland wirklich gewährleistet. Technisch und vom Energieinhalt sind Pedelec- und E-Scooter-Batterien identisch. Eckpfeiler der Sicherheit sind Qualität und Batteriemanagement“.

Der Verband fürchtet, dass die aktuelle Entscheidung dem E-Scooter-Markt seine Dynamik nehmen könnte. Klar ist, dass die aktuelle Verbotswelle ein herber Rückschlag für die E-Scooter als intermodale Verkehrsmittel ist.

7. März 2024 von Sebastian Gengenbach
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