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Sachverständiger
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Nach Rückruf von Akku-Ladegeräten

Ernst Brust prangert Mangel der aktuellen EN-Normen an

Die Intersport Österreich hat kürzlich eine Akku-Ladegerät für Pedelecs von einem deutschen Hersteller aufgrund eines möglichen Mangels zurückgerufen (velobiz.de berichtete) . Zu diesem Rückruf und den nach seiner Einschätzung nicht ausreichenden geltenden Normen meldete sich nun auch der Fahrradsachverständige Ernst Brust zu Wort:

"Ein Anbieter von Pedelecs ruft Akkus und Ladegeräte zurück, weil es „in Ausnahmefällen“ zu einer Überladung des Akkus kommen kann und dadurch der Akku so stark erhitzt, dass er Feuer fangen kann. Wie soll man das bewerten?

Interessant ist der Hinweis der Firma, dass dieser Akku und das Ladegerät „grundsätzlich sämtliche Sicherheitsbestimmungen die für diese Zubehörteile einzuhalten sind“ erfüllen.

Für die erforderlichen Prüfungen werden Anforderungen in DIN EN 15194 beschrieben, die wir nicht für ausreichend halten. Offensichtlich bezieht sich die Firma hierauf. Für uns gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), welches eindeutig fordert, das verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände ausreichend sicher sein müssen. Auf Sicherheitsnormen bezieht sich das GPSG nicht. Diese freiwilligen Übereinkünfte interessierter Kreise sind keine Gesetze und enthalten häufig Anforderungen, die den berechtigten Erwartungen der Käufer nicht genügen. Es sind Mindestbedingungen für einfache Qualitäten. Trotzdem: sind diese Normen europäisch harmonisiert, so sind sie Grundlage für CE-Zertifizierung!

Dem GPSG entsprechen Produkte, die das GS-Zeichen tragen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass zeitgemäße Prüfgrundsätze angewendet werden. Für Fahrräder und Pedelecs haben die akkreditierten Prüfstellen in Deutschland erst im Mai 2010 diese geltenden Anforderungen beschlossen. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, die ZLS in München, überwacht dies.

Für Pedelecs konnte das GS-Zeichen noch nicht vergeben werden, weil die angebotenen Produkte oder die erforderlichen Produkt begleitenden Dokumentationen (z. B. Schaltpläne) beanstandet wurden.

Seriöse Firmen schließen derzeit ihre Vorbereitungen zur GS-Zertifizierung ab. Die erforderlichen Tests decken kritische Betriebszustände und naheliegenden Fehlgebrauch ab. Ein möglicher Akku-Brand sollte dann ausgeschlossen sein! Dieser Mangel in aktuellen EN-Normen wird in der Branche heftig diskutiert. Auch die Europäische Kommission ist aktiv geworden. Eine Überarbeitung bei CEN steht bevor. Es bleibt dann aber weiterhin unklar, ob ein Anbieter die Normanforderungen erfüllt, denn Fahrräder bringt er eigenverantwortlich in den Verkehr.

Wir denken, dass die GS-Zertifizierung durch seriöse Prüfstellen der beste Weg ist, den Verbraucher aufzuzeigen, dass er ein sicheres Pedelec kauft."

6. Juni 2011 von Jürgen Wetzstein

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