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Europäische Normen für Fahrräder

EU-Kommission beschreibt Sicherheitsanforderungen an Fahrräder

Am 29.11.2011 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Beschluss über die Sicherheitsanforderungen an Fahrrädern, die in europäischen Normen berücksichtigt sein müssen. Während die meisten Anforderungen zumindest in Deutschland bereits über die bestehenden Normen umgesetzt sind, gibt es allerdings auch Punkte, die Fragen aufwerfen.

Der aktuelle Kommissionsbeschluss 2011/786/EU beschreibt die spezifischen Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger und hebt so bereits bestehende Normen, sofern sie ebenfalls diese Anforderungen erfüllen, auf ein höheres Level als zuvor.

In der Praxis führt der Beschluss in den meisten Produktkategorien zu keinen Veränderungen im deutschen Markt, allerdings zieht das Thema Beleuchtung am Fahrrad bei Mountainbikes und Rennräder einige offene Fragen nach sich.

Es werde Licht

Bei den allgemeinen Sicherheitsanforderungen an alle Arten von Fahrrädern findet sich im Beschluss folgender Punkt:
„Die Fahrräder müssen vorne, hinten und an den Seiten mit Leuchten und Reflektoren ausgestattet sein, damit das Fahrrad und sein Fahrer gut sichtbar sind. Diese Vorrichtungen müssen den Bestimmungen genügen, die in dem Land gelten, in dem das Produkt vermarktet wird.“

Zum einen bedeutet dies nach Roland Huhn, Rechtsreferent beim ADFC, dass auch weiterhin nationale Vorschriften zur Beleuchtung von den Herstellern umgesetzt werden müssen. Es genügt also weiterhin nicht, sich auf niedrigere Anforderungen in anderen EU-Ländern zu berufen, um beispielsweise ein Fahrrad für den portugiesischen Markt in Deutschland verkaufen zu können. Die Waren- und Dienstleistungsfreiheit in der EU gilt für Fahrräder also nur eingeschränkt.

Noch ungeklärte Fragen bei MTB und Rennrad

Zum anderen entsteht so die Zweifelsfrage, welche Folgen dies für Mountainbikes und Rennräder ohne Beleuchtung haben könnte. Fahrradsachverständiger André Gläser von velotech.de kann sich vorstellen, dass dieser Beschluss unter Umständen den Druck auf die Hersteller erhöht, Beleuchtungslösungen für MTBs und Rennräder besser in ihre Produktdesigns zu integrieren, um so der allgemeinen europäischen Produktsicherheitsrichtlinie zu entsprechen.

Was nun verbindlich aus diesem Beschluss abzuleiten ist, bleibt nach Ansicht der Experten allerdings noch zu erörtern.

6. Dezember 2011 von Daniel Hrkac
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