Lockerungen mit Bedingungen:
Fahrrad- und Sportartikelgeschäfte in Österreich öffnen wieder
Das Land Österreich hatte im Rahmen der Corona-Krise teilweise strengere Vorschriften erlassen als in Deutschland. So war beispielsweise auch das Radfahren in der Freizeit bzw. als sportliche Betätigung untersagt. Fahrrad- und Sportgeschäfte mussten schließen, eine Fahrradwerkstatt durfte unter Einhaltung von strengen Hygienevorschriften weiter betrieben werden.
Seit dem 14. April trat jedoch eine Lockerung in Kraft, von denen auch Fahrrad- und Sporthändler profitieren. Jedoch gelten weiterhin einige Einschränkungen. Die wichtigste Einschränkung ist die Verkaufsfläche. Hier wurde die Obergrenze zunächst auf 400 qm gesetzt. Alle größeren Geschäfte müssen noch voraussichtlich bis zum 1. Mai auf die Wiedereröffnung warten.
Wie der österreichische Verband VSSÖ diesbezüglich mitteilt, sei man jedoch in klärenden Gesprächen, ob größere Geschäfte bei einer Reduzierung der Verkaufsfläche ebenfalls öffnen dürfen.
Zudem gelten weitere Auflagen. Die maximale Kundenkapazität im Verkaufsraum muss durch Einlasskontrollen sichergestellt werden. Es gilt die Faustformel, dass pro 20 qm Verkaufsfläche ein Kunde den Laden betreten darf. Dabei müssen Kunden und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt sein.
Auf eine weitere Besonderheit weist der VSSÖ hin: Befindet sich das Fachgeschäft in einem Einkaufszentrum, welches insgesamt die 400-qm-Grenze übersteigt, so ist von einer Öffnung noch abzusehen.
Allgemeine Informationen der Bundesregierung über die teilweise Öffnung von Gewerbebetrieben hat der VSSÖ zudem online aufbereitet unter https://www.vsso.at/teilweise-oeffnung-von-gewerbebetreibenden/
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