2 Minuten Lesedauer
Fixies auf öffentlichen Straßen - ein Dorn im Auge des Gesetzgebers.
i

Rad darf endgültig eingezogen werden

Fixie-Fahrer contra Polizei: Gericht schmettert Klage ab

Fixie-Fahrer und Polizei stehen nicht selten auf Kriegsfuß. Auf ein für beide Seiten nicht unwichtiges Gerichtsurteil weist der ADFC soeben hin: Demnach hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden,

dass die Polizei berechtigt ist, ein wiederholt im Straßenverkehr genutztes Fixie-Fahrrad nicht nur vorläufig sicherzustellen, sondern auch endgültig einzubehalten. Dies gelte jedenfalls dann, so im Urteil weiter, wenn der Besitzer durch sein Verhalten erkennen lasse, dass er im Falle der Rückgabe weiter mit Rad fahren wird.

Der komplette Sachverhalt des Gerichtsverfahrens und die Urteilsbegründung sind online zu lesen unter www.justiz.nrw.de/
Bereits mehrfach hatten sich Gerichte mit der Zulässigkeit von Fixies im Straßenverkehr beschäftigt
(velobiz.de berichtete)
.

9. September 2011 von Jürgen Wetzstein

Verknüpfte Firmen abonnieren

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login