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Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden

Gerichtsurteil: Stromdiebstahl beim Aufladen von Pedelecs

Mit dem Pedelec zum Arbeitsplatz fahren ist eine feine Sache. Wer dabei jedoch nicht Ärger mit seinem Arbeitgeber bekommen will, sollte insbesondere beim Nachladen des Akkus im Betrieb aufpassen. Auf ein entsprechendes Urteil weist soeben der ADFC hin.

Auf seiner Website www.adfc.de berichtet der Fahrrad-Lobbyistenverband über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Und dies wurde verhandelt: Ein seit fast 20 Jahren in einem Rechenzentrum beschäftigter Netzwerkadministrator sollte seine Arbeit verlieren, weil er für seinen Elektroroller Firmenstrom im Wert von 1,8 Cent verbraucht hatte. Dies wird als Stromdiebstahl gewertet, wenn das Nachladen nicht vom Arbeitgeber genehmigt wurde. In dem Fall war dies offensichtlich nicht geschehen - eine fristlose Kündigung drohte.

Diese Kündigung wurde im vorliegenden Fall vom Gericht jedoch als unverhältnismäßig gewertet und damit für unwirksam erklärt. Eine Abmahnung hätte ausgereicht, so das Gericht (LAG Hamm 02.09.2010, 16 SA 260/10).
Das komplette Urteil des LAG Hamm ist online nachlesbar unter www.iww.de/quellenmaterial/ .

1. April 2011 von Jürgen Wetzstein

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