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Force X Carbon
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Neue Bestimmungen

GT verlängert die Garantiezeiten

Fahrradhersteller GT hat zu den Herbstmessen über neue Garantiebestimmungen informiert. Diese gelten ab dem Modelljahrgang 2015 und sollen für eine zusätzliche Attraktivität der neuen Räder beim Kunden sorgen. Eingebunden dabei ist auch der Fachhandel.

Wie GT informiert, wird bei den neuen Garantiebestimmungen zwischen zwei Produktgruppen unterschieden: Bei den härter in Anspruch genommenen Freeride- und Dirtjump-Modellreihen wie „Fury“, „Sacnction“, „Distortion“, „Ruckus“ und „La Bomba“ gilt eine dreijährige Garantie ab Kaufdatum. Darin eingeschlossen sind Material- und Verarbeitungsfehler.
Alle anderen Modelle werden mit lebenslanger Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler am Rahmen verkauft. Für Anbauteile, Lager und Lackierung beträgt die Garantie ein Jahr, für Federelemente sind die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller gültig.
Die Garantiebestimmungen gelten nur für Erstkäufer eines GT Bikes in Kombination mit einer Kaufbestätigung bei einem autorisierten GT-Fachhändler. Dieser ist auch für die Garantieabwicklung zuständig.

12. September 2014 von Jürgen Wetzstein

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