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Kommt die Helmpflicht auf Umwegen?
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Termin rückt näher

Helmurteil des BGH: ADFC erwartet Entscheidung pro Radfahren

Am 17. Juni blickt die Fahrradbranche gebannt nach Karlsruhe: Dann entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) ob das umstrittene Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 Bestand hat (velobiz.de berichtete) . ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Storck sagt dazu:

„Es ist paradox, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird. Deshalb hat der ADFC die Radfahrerin im Revisionsverfahren unterstützt und sich dafür eingesetzt, dass sie den Prozess gewinnt.“

Andere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen vor und nach dem Urteil aus Schleswig anders entschieden, zuletzt das Oberlandesgericht Celle. Stork: „Wir rechnen damit, dass sich der Bundesgerichtshof der verbreiteten Rechtsauffassung anschließt und der Radfahrerin Recht gibt.“

Sollten die Karlsruher Richter gegen die Klägerin entscheiden, rechnet der ADFC mit einer Welle von Prozessen zwischen Kfz-Haftpflichtversicherern und verletzten Fahrradfahrern. Unfallopfer wären gezwungen, noch deutlich höhere Kürzungen ihrer Schadensersatzansprüche abzuwehren. Die Negativ-Entscheidung würde dazu führen, dass Fahrradfahrer zum Helmtragen gezwungen würden, um im Ernstfall volle Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

13. Juni 2014 von Jürgen Wetzstein

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