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Beim Dienstradleasing gehen häufig hochwertige Räder über den Ladentisch.
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Dienstradleasing

JobRad greift bei Restwert-Anpassung in die eigene Tasche

Dienstradleasing ist derzeit ein Renner in vielen Fahrradgeschäften. Die Finanzbehörden haben jedoch ein Haar in der Suppe gefunden und die Dienstradleasing-Branche vor eine große Herausforderung gestellt. Konkret geht es um die Bewertung des Restwertes des Dienstrades nach Vertragsablauf. Anbieter JobRad aus Freiburg hat darauf reagiert und präsentiert jetzt eine Lösung, die Dienstradleasing für Arbeitnehmer weiterhin finanziell attraktiv halten soll.

Ein wichtiges Argument für die Anschaffung eines Dienstrades ist, dass nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit das genutzte Dienstrad für 10 % des Neupreises gekauft werden kann. Dies wurde bis Mitte 2017 so von den Finanzbehörden auch akzeptiert. Doch dann hat man sich die Sache wohl etwas genauer angesehen und festgestellt, dass dieser bislang angenommene Restwert zu niedrig angesetzt ist. Seit Mai 2017 gehen die Finanzbehörden deshab von einem Restwert von 40 % des Neupreises aus. Der Effekt: Der lohnsteuerlich anzusetzende Marktwert und der erwartete Gebraucht-Kaufpreis sind nicht mehr deckungsgleich. Im Finanz-Jargon spricht man von einem geldwerten Vorteil – hier in Höhe von 30 % des Neupreises – der vom Arbeitnehmer zu versteuern ist.

JobRad zahlt die Steuer

Damit Dienstradleasing nicht an Attraktivität verliert, übernimmt JobRad künftig genau diese Steuerlast pauschal nach den Regeln des §37b EStG. Die bundesweite Anwendbarkeit dieser Regelung für das Dienstradleasing ist neu und nach Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes von Ende September rechtssicher, heißt es dazu aus Freiburg. „Wir haben sofort das Gespräch mit Finanzbehörden auf verschiedenen Ebenen gesucht, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Schließlich leistet das von uns erfundene Dienstrad-Konzept nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern entlastet den Verkehr und bringt die Menschen dazu, sich täglich zu bewegen“, erklärt Holger Tumat, Geschäftsführer bei JobRad.

Änderungen für Neukunden

Für Neukunden von JobRad tritt eine Änderung in Kraft: Das Freiburger Unternehmen beabsichtigt, Kunden künftig nach 36 Monaten das Rad zu etwas höheren 17 % des Neupreises anzubieten. Die Versteuerung des dann entstehenden geldwerten Vorteils übernimmt JobRad ebenfalls. „Auf uns kommen damit erhebliche Kosten zu, aber es ist uns ein Anliegen, dass Diensträder für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell attraktiv bleiben. Wir wollen mehr Menschen aufs Rad bringen“, erklärt Ulrich Prediger, JobRad-Gründer und Geschäftsführer.

13. Oktober 2017 von Jürgen Wetzstein

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