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Preise unter Herstellerempfehlung

Landgericht urteilt: Deuter darf Lieferung nicht einstellen

Weil ein Fach- und Onlinehändler Deuter-Rucksäcke mit bis zu 30 % Rabatt angeboten hatte, wurde dieser vom Augsburger Spezialisten nicht mehr beliefert. Der Fachhändler wehrte sich dagegen und bekam vor dem Landgericht München Recht (Az. 11HK O 3139/09): Deuter wurde es untersagt,

den Händler nicht mehr zu beliefern. Allerdings reicht ein Gewerbeschein allein nicht dafür aus, um als Händler Lieferungen vom Hersteller zu beanspruchen. Laut Urteil müsse der Betrieb „den Namen Fachgeschäft“ verdienen. Für Garagen- oder E-Bay-Händler dürfte dies wohl kaum der Fall sein.

Zur Entscheidung hat auch beigetragen, dass das Gericht Deuter die Marktführerschaft zusprach, was sich in diesem Falle nicht auf die Quantität der verkauften Produkte bezieht, sondern auf die Qualität.

Im Internet sind mehrere Berichte zu diesem Urteil erschienen, z.B. bei n-tv www.n-tv.de/ratgeber/

16. Oktober 2009 von Jürgen Wetzstein

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