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Für Azubis gilt künftig ein Mindestlohn
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Nächste Hürde genommen:

Mindestlohn für Azubis soll zum Jahreswechsel kommen

Nachdem das Bundeskabinett einen Mindestlohn für Auszubildende beschlossen hatte (velobiz.de berichtete) , hat das Vorhaben nun den nächsten Schritt im Bundestag genommen. Die Abgeordneten beschlossen eine Reform des Bundesausbildungsgesetzes, nachdem Azubis im ersten Lehrjahr mindestens 515 Euro im Monat verdienen.

Im Mai diesen Jahres wurde die Reform bereits vom Kabinett beschlossen, nun ist der Bundestag nachgezogen. Damit die neuen Gesetze in Kraft treten können, müssen sie noch die Hürde Bundesrat nehmen.
Im Kern sieht die Reform so aus, dass ab nächstem Jahr mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr gezahlt werden müssen. Sofern Arbeitgeber und Gewerkschaften zustimmen, sollen aber Ausnahmen nach unten möglich bleiben. Ziel ist es, diejenigen Azubis besserzustellen, die in ihrem Ausbildungsberuf nur wenig Einkommen erreichen und insgesamt die berufliche Bildung zu stärken. Die Mindestvergütung für Azubis soll stufenweise in den nächsten Jahren auf 620 Euro im Jahr 2023 steigen. Wer sich bereits in einer Ausbildung befindet, profitiert allerdings nicht von der Regelung. Neu an der Reform ist auch die Möglichkeit zur Teilzeit-Ausbildung.

Während die Gewerkschaften die Anhebung als zu gering erachten, sieht mancher Lobbyvertreter die kleinen und mittelständischen Betriebe auf dem Land in Gefahr. Ab dem neuen Jahr können sich geschätzte zehntausende Azubis über die bessere Bezahlung freuen, was angesichts von 1,33 Millionen Azubis in Deutschland 2018 zeigt, dass die Mehrheit bereits jetzt mehr als den nun geplanten Mindestlohn verdient.

29. Oktober 2019 von Daniel Hrkac
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