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Ernst Brust
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Sachverständiger warnt vor Social-Media-Tipp

„Münztest“ an Carbonrahmen ist als verlässlicher Sicherheitsnachweis untauglich

In sozialen Medien wird immer wieder der Eindruck erweckt, man könne den Zustand eines Carbonrahmens mit einem einfachen Klopf- oder Münztest zuverlässig beurteilen. Diese Darstellung ist in dieser Form fachlich nicht haltbar, warnt Ernst Brust und erklärt dies im folgenden Gastbeitrag.

Zwar kann ein lokal dumpfer, hohler oder „toter“ Klang ein Hinweis auf Delaminationen, Hohlstellen oder andere strukturelle Auffälligkeiten sein. Umgekehrt lässt sich aus einem hellen, klaren oder gleichmäßigen Klang jedoch keineswegs sicher ableiten, dass der Rahmen unbeschädigt ist.

Gerade bei Carbonrahmen ist diese Vereinfachung problematisch. Der Aufbau solcher Bauteile ist konstruktionsbedingt inhomogen: Wandstärken, Faserverläufe, Verstärkungszonen und Übergangsbereiche unterscheiden sich lokal teils erheblich. Schon deshalb können sich Klangbild und Resonanzverhalten innerhalb eines unbeschädigten Rahmens deutlich ändern. Wer daraus pauschal ableitet, ein „heller Klang“ bedeute „kein Schaden“, vermittelt eine Scheinsicherheit, die im Zweifel sicherheitsrelevant werden kann.

Hinzu kommt, dass Knack-, Tick- oder Knarzgeräusche am Fahrrad regelmäßig falsch zugeordnet werden. Solche Geräusche stammen häufig nicht vom Rahmen selbst, sondern von Tretlager, Pedalen, Steuersatz, Gabel, Achsen, Naben oder anderen Anbauteilen. Sie können sich über die Struktur des Fahrrads fortleiten und an völlig anderer Stelle wahrgenommen werden. Eine rein akustische Bewertung ist deshalb besonders fehleranfällig.

Der Münztest kann allenfalls als grobe Vorprüfung dienen. Er ist jedoch kein Freispruch für einen Carbonrahmen und ersetzt weder eine sorgfältige Sicht- und Tastprüfung noch eine fachkundige Begutachtung bei Verdachtsmomenten. Ein unauffälliges Geräuschbild beweist nicht die strukturelle Unversehrtheit. Wer dies anders darstellt, vereinfacht einen technisch anspruchsvollen Sachverhalt unzulässig.

Klare Botschaft

Die klare Botschaft lautet daher: Ein dumpfer Klang kann verdächtig sein. Ein heller Klang beweist nichts.

Wer nach Stoß, Sturz oder Einschlag Entwarnung allein aus dem Klopfgeräusch ableitet, handelt nicht auf belastbarer fachlicher Grundlage.

Praxis-Tipp

Für die Praxis gilt: Sobald sichtbare Beschädigungen, Kerben, Lackabplatzungen, lokale Weichstellen, ausfransende Fasern oder neue Lastgeräusche auftreten, ist eine weitergehende Prüfung erforderlich. Die in sozialen Medien verbreitete Verkürzung nach dem Muster „klingt gut, also ist alles gut“ ist aus sachverständiger Sicht irreführend und sollte in dieser Form nicht verbreitet werden.

Mittwoch um 07:15 von Ernst Brust - Gastbeitrag

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