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Recht - Verbraucherrecht 2026

Neue Regelungen im Überblick

Im Verbraucherrecht ist 2026 richtig viel los: Von einem neuen Widerrufsbutton zum Reparaturrecht, über neue Garantielabels bis zu einem ganz neuen, strengen Verpackungsrecht passiert so einiges, was vom Hersteller bis zum Händler alle in der Fahrradindustrie betrifft.

1. Recht auf Reparatur

Betrifft: Hersteller, Importeure, Händler und Werkstätten

Die EU führt mit der sogenannten Recht-auf-Reparatur-Richtlinie ab dem 31. Juli 2026 neue Rechte auf Reparatur ein. Sie gelten auf unterschiedlichen Ebenen.

Innerhalb der Gewährleistung: Wahlrecht Reparatur bei allen Produkten Verbraucher können dann bei allen Produkten innerhalb der Gewährleistungsfrist frei wählen, ob sie bei einem Mangel Reparatur oder Austausch wollen. Händler müssen den Verbraucher auf dieses Wahlrecht aufmerksam machen. Entscheidet sich der Kunde für die Reparatur, gibt es automatisch 12 Monate zusätzliche Gewährleistung. Insgesamt dann also drei Jahre.

Außerhalb der Gewährleistung: Recht auf Reparatur bei bestimmten Produkten

Für bestimmte Produktgruppen – darunter E-Bike-Batterien – entsteht daneben auch eine Reparaturpflicht des Herstellers bei Defekten außerhalb der Gewährleistung. Diese gilt dann fünf Jahre nach Verkaufsstopp des Produkts. Angedacht war, dass ab Februar 2027 auch einzelne Batteriezellen durch Fachpersonal austauschbar sein müssen. Hier könnte die EU jedoch im letzten Moment noch umschwenken. Dennoch wird die Pflicht zur Reparatur und zur Reparierbarkeit kommen. Praktisch bedeutet das: Weg vom »Versiegeln«, hin zu reparaturfreundlichen Designs, langfristiger Ersatzteilbevorratung und zur Befähigung zwischen Hersteller, Großhandel und Werkstätten, damit diese Arbeit durchgeführt werden kann.
Die Richtlinie muss zwar noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Die ersten Entwürfe deuten aber darauf hin, dass hier keine große Abweichung zu erwarten ist.

2. Der Widerrufsbutton

Betrifft: Online-Händler und Webshops

Ab 19. Juni 2026 wird der elektronische Widerrufsbutton EU-weit Pflicht, umgesetzt im neuen § 356a BGB auf Basis der Richtlinie EU 2023/2673. Der Button muss klar als »Vertrag widerrufen« oder ähnlich eindeutig beschriftet und jederzeit erreichbar sein.

Der Widerruf erfolgt zweistufig:

  1. Erst Klick auf den Button
  2. Dann eine Bestätigungsseite mit Widerrufsformular und zweitem Button »Widerruf bestätigen«.
    Nach Absenden ist der Eingang des Widerrufs unverzüglich – etwa per E-Mail oder PDF – zu bestätigen. Onlineshops sollten daher entsprechende Seiten einrichten und ihre Prozesse anpassen. Achtung: Auch die Widerrufsbelehrung muss angepasst werden.


Es ist im Arbeitsalltag sehr leicht, neue Regelungen zu übersehen, die aber sehr wohl große Bedeutung haben. Für den besseren Überblick gibt es hier die ausgewählten Highlights 2026.

3. EmpCo: Strengere

Regeln für Aussagen zur Nachhaltigkeit

Betrifft: Marketing von Herstellern und Händlern

Die sogenannte Empowering-Consumers-Richtlinie (kurz EmpCo) trifft in erster Linie Hersteller und Händler, die mit Nachhaltigkeitsversprechen werben. Ab 27. September 2026 sind pauschale Claims wie »umweltfreundlich« oder »ökologisch« unzulässig, wenn keine »anerkannte hervorragende Umweltleistung« nachgewiesen wird.
Daneben erfordern Zukunftsversprechen wie »klimaneutral bis 2050« künftig einen detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit regelmäßiger Überprüfung durch unabhängige Sachverständige. Eine zusätzliche Übergangsfrist über den 27. September 2026 hinaus gibt es nicht. Marketingabteilungen sollten daher die Zeit bis September nutzen: Welche Aussagen zur Nachhaltigkeit werden zum Beispiel auf Verpackungen verwendet? Wie können Nachweise strukturiert werden?
Im deutschen Recht wird die EmpCo im Wesentlichen über das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) umgesetzt. Hält man sich nicht an die neuen Vorgaben, drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust.

4. Neue, verpflichtende Garantie- und Gewährleistungslabel

Betrifft: Hersteller und Händler

Von der neuen Garantielabel-Pflicht sind sowohl Hersteller als auch Händler betroffen. Für Letztere ist es auch egal, ob sie im stationären Handel beheimatet sind oder online. Ab dem 27. September 2026 müssen standardisierte Labels verwendet werden, die die freiwillige Herstellergarantie ausweisen. Parallel kommen EU-weit einheitliche Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu.
Das Garantielabel muss Marke, Modellbezeichnung, Garantiedauer und einen QR-Code auf eine digitale Garantie-Informationsseite enthalten. Das Format ist EU-weit vorgegeben. Die Labels müssen online direkt bei der Produktbeschreibung sichtbar sein und klar zwischen freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung unterscheiden. Für Fahrradindustrie und Handel heißt das: Als Erstes alle Garantiedaten von Zulieferern sammeln, online die Produktseiten umgestalten und im Geschäft Gedanken zur Platzierung der Labels machen.

5. Neue Regeln für Verpackungen (PPWR)

Betrifft: Hersteller, Importeure, Markeninhaber

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) betrifft jeden, der verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringt: Insbesondere müssen sich Fahrradhersteller und Importeure, aber auch Händler damit auseinandersetzen. Es gibt um die 50 neuen Pflichten. Hier die wichtigsten: Ab 12. August 2026 benötigt fast jede Verpackung eine EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation, die Minimierungs-, Recycling- und Stoffbeschränkungsanforderungen belegt.
Eine positive Vereinfachung ist, dass alle Verpackungen künftig harmonisierte Piktogramme zur Materialzusammensetzung haben werden. Dazu kommen dann eine Typen- oder Chargennummer sowie Name und Anschrift des Verpackungs-Erzeugers oder des Importeurs.
Händler müssen sicherstellen, dass der Verpackungshersteller im Herstellerregister ist und die Verpackung ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
Ziel dieser Verordnung ist, bis 2030 alle Verpackungen zu 100 Prozent recyclingfähig zu machen. Für die Fahrradbranche bedeutet das: Verpackungsdesign, Artwork und Lieferketten 2026 neu denken, Datenstrukturen für Konformitätsnachweise etablieren und die neuen Kennzeichnungspflichten frühzeitig einplanen.

6. Ausblick für Ende 2026: EU-Produkthaftungs-Richtlinie

Betrifft: Hersteller und Importeure

Ende 2026 tritt zudem noch eine deutlich verschärfte Produkthaftung in Kraft (neue EU-Produkthaftungs-Richtlinie). Dort wird es nicht nur eine neue Haftung für digitale Produktbestandteile, sondern auch deutliche Beweiserleichterungen für Geschädigte geben.

31. März 2026 von Martin Langner
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