4 Minuten Lesedauer

Seit 27. September verbindlich eingeführt

Neues EU-GARAN-Label sorgt für Verstimmungen im Handel

Seit Sonntag gelten neue EU-Vorschriften zu Produktgewährleistungen und -garantien: Die betrifft Hersteller und den Fachhandel als Verkäufer von Produkten gleichermaßen. In der Praxis bedeutet dies teilweise einen erheblichen Mehraufwand, der jedoch vermeidbar wäre.

Seit dem 27. September 2026 müssen Händler in der EU Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem einheitlichen Gewährleistungslabel über ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren informieren. Das gilt im stationären Handel ebenso wie im Onlinehandel. Ein weiteres EU-Label, das sogenannte GARAN-Label, kennzeichnet eine etwaig vorhandene, freiwillige Herstellergarantie. EU-Veröffentlichung zum Download .

Das neue Gewährleistungslabel gilt ab 27. September 2026 EU-weit im stationären Handel ebenso wie im Fernabsatz, etwa im Onlinehandel. Sie betrifft den Verkauf von physischen Waren an Verbraucher, einschließlich solcher mit digitalen Elementen (z. B. Smartphones, Kopfhörer etc.). Es informiert über die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware. Das Label muss gut sichtbar angebracht werden. Im Ladengeschäft kann es beispielsweise auf einem Poster oder in der Nähe der Kasse zu sehen sein. Im Onlinehandel muss es farbig dargestellt werden. Die Gestaltung ist europaweit vorgegeben und darf vom Händler nicht verändert werden. Gedruckt muss das Label mindestens DIN-A4-Größe haben.

GARAN-Label

Während in der Praxis der Umgang mit dem Gewährleistungslabel eher niederschwellig ist, sieht es mit dem GARAN-Label, das zeitgleich eingeführt wird, etwas anders aus.

Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige, gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für ein bestimmtes Produkt. Es muss verwendet werden, wenn die Garantie für Verbraucher ohne zusätzliche Kosten gilt, die gesamte Ware abdeckt und mehr als zwei Jahre gültig ist.

Das GARAN-Label macht insbesondere die Dauer der Herstellergarantie sichtbar. Es muss um Angaben zur Marke beziehungsweise zum Hersteller, zur Modellkennzeichnung und zum Garantiezeitraum ergänzt werden. Deckt die Haltbarkeitsgarantie beispielsweise nur einen Teil der Ware ab, darf das GARAN-Label nicht verwendet werden. In diesem Fall muss der Verbraucher auf andere Weise klar über die bestehende Garantie informiert werden. Heißt in der Praxis, das dieses Label an einem einzelnen Modell, für das die erweiterte Garantie gelten soll, sichtbar gemacht werden muss – egal ob im Online-Shop, oder auch stationär.

Eigentlich eine gute Sache, sollte man meinen: schließlich können Hersteller so auf eine besonders hohe Produktqualität verweisen und dem Fachhändler ein zusätzliches Verkaufsargument an die Hand und im Shop auch gleich deutlich sichtbar machen. Allerdings bemängeln Fahrradhändler gegenüber velobiz.de, dass sich Lieferanten für die Umsetzung und die Bereitstellung der entsprechenden Labels zu viel Zeit gelassen hätten und die Umstellung jetzt ohne großen Vorlauf und mit viel Aufwand erfolgen muss. Dass dieses Label eingeführt wird, steht immerhin schon seit über einem Jahr fest.

Der Mainzer Fahrradhändler und velobiz.de-Kolumnist Andreas Erhardt erklärt die Problematik dazu beispielsweise: „Bei einem Hersteller wären 711 Artikel händisch anzufassen gewesen. Die Lösung: alle erst einmal aus dem Onlineshop nehmen. Damit schafft Regulierung ein kleines Kunststück: Produkte mit besonders langer Garantie verschwinden aus dem Verkauf, weil die Branche die Daten für die Garantie nicht rechtzeitig organisiert hat.“

Gefordert werden deswegen, auch angesichts weiterer anstehenden Infopflichten durch die EU, fertige Lösungen der Industrie am Produkt, am Point of Sale und maschinenlesbar in der Datenkette. „Sonst bleibt die Digitalisierung der Fahrradbranche auch 2026 erstaunlich analog: Herunterladen. Ausdrucken. Ausschneiden. Aufkleben. Und online offline sein.“

Wer sich noch nicht ausgiebig mit der Thematik beschäftigt hat, sollte dies kurzfristig noch tun. Bei Nichtbeachtung der neuen Vorgaben drohen empfindliche Konsequenzen. Sie reichen von der Abmahnung durch Wettbewerber bis zu empfindlichen Geldstrafen durch die Regulierungsbehörden.

Das Garan-Label wurde geschaffen mit dem Gedanken, Nachhaltigkeit und Qualität zu fördern. Produkte mit diesem Label sollten als optischer Anreiz dabei helfen, Qualitätsprodukte besser identifizieren zu können und so verkäuflicher zu sein als Billigware. Im Moment ist allerdings wegen fehlender, bzw. komplizierter Umsetzbarkeit wenigstens kurzfristig offenbar der gegenteilige Effekt eingetreten.

Heute um 13:29 von Jürgen Wetzstein
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login